FDA-Leitfaden zum CMC-Änderungsmanagement bei Biologika und entsprechenden Meldungen veröffentlicht
Werden bei einem bereits zugelassenen Biologika Änderungen in der Chemie, der Herstellung oder bei den Kontrollmaßnahmen (Chemistry, Manufacturing, Controls - CMC) notwendig, so sind diese selbstverständlich der Behörde anzuzeigen. Um den Inhabern von solchen Zulassungen bzw. Zulassungsanträgen (Biologics License Application - BLA) eine Hilfestellung zu geben, hat die FDA den Leitfaden "CMC Postapproval Manufacturing Changes for Specified Biological Products To Be Documented in Annual Reports" veröffentlicht.
Das Dokument umfasst Empfehlungen hinsichtlich der Arten von Änderungen an einer genehmigten BLA, die in einem Jahresbericht gemäß 21 CFR 601.12 zu dokumentieren sind. Der Fokus liegt dabei im Besonderen auf CMC-Änderungen nach der Zulassung, die nach Ansicht der FDA Potenzial haben, die Produktqualität zu beeinträchtigen. Die geltenden FDA-Vorschriften besagen, dass ein Antragsteller Änderungen am Produkt, am Produktionsprozess, an den Qualitätskontrollen, an der Ausrüstung, an den Einrichtungen oder am verantwortlichen Personal, die ein minimales Potenzial für eine Beeinträchtigung der Produktqualität haben, in einem Jahresbericht dokumentieren muss.
Dieser im Dezember veröffentlichte Leitfaden gilt für biologische Produkte nach 21 CFR 600.3(h), die unter eine der folgenden Kategorien gemäß 21 CFR 601.2(a) fallen:
- Therapeutische DNA-Plasmidprodukte,
- Therapeutische synthetische Peptidprodukte mit 40 oder weniger Aminosäuren,
- Monoklonale Antikörperprodukte für die In-vivo-Anwendung
- Therapeutische rekombinante DNA-Produkte.
Er gilt außerdem für im Rahmen von BLA-zugelassenen Kombinationsprodukte, wenn der Bestandteil des biologischen Produkts unter eine der Kategorien gemäß 21 CFR 601.2(a) fällt. Nicht erfasst werden dagegen:
- Blut oder Blutbestandteile,
- aus Blut gewonnene Produkte,
- In-vitro-Diagnostika,
- zelluläre und gentherapeutische Produkte oder Impfstoffe und verwandte Produkte
Der Inhaber einer BLA für ein natürlich gewonnenes biologisches Produkt sollte jedoch auf jeden Fall mit der FDA in Kontakt treten, ob die Empfehlungen in dieser Leitlinie für sein BLA gelten.
Der Fokus des vorliegenden Leitfadens liegt demnach auf Meldeverfahren. Informationen zum Änderungsmanagement innerhalb des pharmazeutischen Qualitätssystems dagegen finden sich in den Leitfäden des International Council for Harmonisation (ICH) für die Industrie Q9 Quality Risk Management (Juni 2006), Q10 Pharmaceutical Quality System (April 2009) und Q7 Good Manufacturing Practice Guidance for Active Pharmaceutical Ingredients (September 2016).