FDA-Richtlinie gegen Arzneimittelfälschungen

Die Guideline beschreibt den Einsatz sogenannter PCIDs (Physical-Chemical Identifiers) in festen Arzneiformen. PCIDs sind Stoffe oder Kombinationen von Stoffen, die über eine einzigartige chemische oder physikalische Eigenschaft verfügen, die für eine Identifizierung genutzt werden kann. So können z.B. Farben, Pigmente, Aromen oder andere Chemikalien als molekulare Kennzeichnung verwendet werden. PCIDs sollen dann entweder schon vom Händler oder Apotheker durch z.B. Geruch identifiziert  werden können oder aber auch erst durch spezielle instrumentelle Analytik. Hier werden Laser- und Fluoreszenztechniken genannt, wie auch Photolithographie, Mikroskopie und Massenspektrometrie. Anders als im Entwurf der Guideline wird der Zusatz von PCIDs zur Verpackung aus dem Geltungsbereich des Dokuments ausgeschlossen. Somit ist nur die Zugabe des Markierungsstoffes zur Arzneiform im Fokus der Guideline. Sinn und Zweck des Einsatzes dieser Stoffe ist es, die Vervielfältigung bzw. Fälschung des Arzneimittels für Fälscher zu erschweren.

Die FDA gibt zu bedenken, dass viele dieser potentiellen PCIDs bereits als Nahrungsmittelzusatzstoffe eingesetzt werden. Um negative Effekte zu vermeiden, sollen PCIDs in möglichst geringer Dosierung eingesetzt werden, die gerade noch die Identifizierung erlauben. Außerdem wird der Einsatz von Stoffen nahe gelegt, die selbst keine medizinische Wirkung haben, die nicht mit dem Wirkstoff der Arzneiform interagieren und wie Hilfstoffe behandelt werden können. Die FDA verweist hier auf bereits als sicher eingestufte Substanzen, die als Lebensmittelzusätze (21 CFR 182 & 184) sowie auf Stoffe die im FDA Inactive Ingredient Guide (IIG) gelistet sind.

Toxikologisches Risiko sieht die FDA bei Stoffen, die entweder in höheren Dosierungen als z.B. im IIG Guide genannt werden oder Stoffe, die bisher noch nicht als PCID oder Lebensmittelzusatz verwendet wurden. Gleiches gilt für Stoffe, von denen ein allergenes Risiko ausgeht. Auch soll über eine Differenzierung zwischen innerer Sektion der festen Arzneiform nachgedacht werden, die den Wirkstoff enthält und einer äußeren Sektion mit dem Marker, beispielsweise dem Coating. Auf diese Weise wäre das Risiko einer Interaktion mit dem Wirkstoff geringer. Feste Arzneiformen mit modifizierter Freigabe sollten PCIDs nicht in Sektionen beinhalten, die die Hilfsstoffe enthalten, die die modifizierte Freigabe verursachen.

Im Weiteren werden die erforderlichen Inhalte für eine Einreichung bei Neuzulassung eines Arzneimittels oder für eine Änderungsanzeige aufgeführt. Hier zu finden sind natürlich Forderungen nach Belegen für die Stabilität des Arzneimittels, das PCIDs enthält, sowie toxikologische Daten für die PCIDs selbst. Im Falle einer Änderungsanzeige werden Vergleichsdaten des Arzneimittels mit und ohne PCID-Markern gefordert.

Die Kategorien für eine Änderungseinreichung reichen von annual reportable (AR) bis zum prior approval supplement (PAS). Die Frage, ob der Zusatz eines PCID-Markers also nur mitgeteilt werden muss, oder vorab eine Genehmigung durch die FDA erforderlich ist, hängt dabei vom Ergebnis einer Risikoanalyse des Antragstellers ab. Von einem erhöhten Risiko geht man dabei von Stoffen aus, die der FDA bisher nicht als Lebensmittelzusatzstoffe bekannt sind, was ein PAS erforderlich macht.

Die FDA besteht nicht darauf, dass PCIDs als Inhaltsstoff der Arzneiform aufgeführt werden. Dies ist lediglich ein Muss, wenn sich die Charakteristik z.B. der Farbe einer Tablette ändert.

Genaueres finden Sie auch in der neuen Guideline for Industry "Incorporation of Physical-Chemical Identifiers into Solid Oral Dosage Form Drug Products for Anticounterfeiting".

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