Forschung mit Konsumcannabis - Welche Behörde ist zuständig?

Im Bundesgesetzblatt ist im Dezember 2024 die Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz veröffentlicht worden. Damit ist nun die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und nicht mehr das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Bearbeitung von Forschungsanträgen zu Konsumcannabis und Nutzhanf zuständig.

Gemäß der Verordnung wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung entsprechende Forschungsanträge prüfen und die genehmigten Projekte überwachen. Zuvor lag diese Aufgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM bleibt aber die zuständige Behörde für Forschung mit medizinischem Cannabis. Die Forschung an und mit Konsumcannabis ist somit möglich, aber erlaubnispflichtig. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die im Konsumcannabisgesetz vorgegebenen Kriterien erfüllen, die vorgeschriebene Sachkenntnis nachweisen und das Forschungsinteresse belegen. Nicht nur Hochschulen, auch Unternehmen können Forschungsanträge stellen. Die Forschung soll dazu beitragen, den illegalen Markt einzudämmen, die öffentliche Gesundheit zu verbessern und mehr Fakten in die Cannabisdebatte zu bringen.

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz (Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung – KCanWissZustV).

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