Führungszeugnis zur Berufung einer QP?

Uns erreichen immer wieder Fragen bezüglich der Einreichung eines Führungszeugnisses bei der Meldung einer Sachkundigen Person (QP) bei der zuständigen Behörde. Da das AMG hierzu nichts fordert, wird die ab und an vergessen oder sogar hinterfragt.

Es gibt hierzu allerdings eine Anforderung seitens der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten: In der Verfahrensanweisung 15110105 der ZLG steht unter 3.3.1.3 Zuverlässigkeit: "Der Nachweis über die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person(en) sowie der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 AMG) erfolgt im Normalfall durch die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei der Behörde (polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O; bei Antragstellung maximal drei Monate alt)."

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