GDUFA: Die neue FDA Guidance zur Selbst-Identifizierung von Generika-Herstellern

Die Generic Drug User Fee Amendmends (GDUFA) ist ein Gesetzeswerk, das 2102 in Kraft trat und die amerikanische Überwachungs- und Zulassungsbehörde FDA dazu ermächtigt, Gebühren von Generikafirmen zu erheben, die für ihre Produkte eine Zulassung auf dem amerikanischen Markt anstreben. Auch nach erfolgter Zulassung ist eine jährliche Gebühr zu entrichten.

Das Kernstück dieses Gesetzes ist die Pflicht zur Selbstauskunft d.h. "Selbst-Identifizierung" dieser Firmen, die der FDA wichtige standortbezogene Informationen einreichen müssen. Die Details zu dieser Selbst-Identifizerung werden in einer Guidance for Industry geregelt, die die FDA am 22. September 2016 in finalisierter Form unter dem Titel "Self-Identification of Generic Drug Facilities, Sites, and Organizations" veröffentlicht hat.

Die Guidance beschreibt folgende Punkte:

1. Welche Arten von Generika-Herstellern, Standorten und Organisationen sind zur Selbst-Identifizierung verpflichtet?

2. Welche Informationen sind zu übermitteln?

3. Welche technischen Standards sind zur elektronischen Übermittlung dieser Informationen zu verwenden?

4. Wie wird eine versäumte Selbst-Identifizierung sanktioniert?

Nachfolgend eine kurze inhaltliche Zusammenfassung zu diesen vier Punkten:

1. Die Pflicht zur Selbst-Identifizierung besteht für Firmen, die generische Fertig-Humanarzneimittel oder die Wirkstoffe dazu oder beides herstellen. Auskunftspflichtig sind auch die Firmen, die das generische Fertigarzneimittel in das Primärbehältnis verpacken und dieses etikettieren. Ferner sind Lohnauftragnehmer davon betroffen, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Zulassungsantragsteller (Generika-Hersteller) das Fertigarzneimittel vom ursprünglichen Primärbehältnis auf andere Primärbehältnisse umpacken/umverteilen. Ebenfalls auskunftspflichtig sind Einrichtungen,die Bioäquivalenz-/Bioverfügbarkeits-Studien durchführen. Dies gilt auch für Einrichtungen, die in den Zulassungsunterlagen als Auftragslabors für die Probenahme und Durchführung analytischer Prüfungen aufgeführt sind.

2. Wichtige Informationen sind die DUNS-Nummer (eine neunstellige Zahlenfolge, die jeden Standort bzw. jede unterschiedlich lokalisierte Produktionseinheit eindeutig kennzeichnet), der "Facility Establishment Identifier, FEI" (eine Kennzeichnung, die die FDA für die Planung und Nachverfolgung von Inspektionen verwendet) sowie allgemeine Informationen zum Standort (Firmeninhaber, Art der Geschäftstätigkeit, Kontaktdaten, Angaben zur Herstellung nicht generischer Produkte).

3. Zur Übermittlung dieser Informationen ist der HLS-Standard (Health Level Seven Structured Product Labeling) zu verwenden, der auch für den Generika-Zulassungsantrag (ANDA) vorgeschrieben ist. Eine genaue Beschreibung dieses Standards findet man in der Guidance "Providing Regulatory Submissions in Electronic Format - Drug Establishment Registration and Drug Listing".

4. Firmen, die die Selbst-Identifizierung versäumen, haben keine direkten Strafmaßnahmen zu erwarten. Allerdings resultieren aus einem solchen Versäumnis zwei Nachteile. Zum einen gerät eine solche Firma in den Fokus der Behörde und eine baldige "prior approval"-Inspektion wird dadurch wahrscheinlicher. Der zweite viel gravierendere Nachteil besteht darin, dass alle Wirkstoffe oder Fertigarzneimittel eines Herstellers, der sich nicht identifiziert hat, als "misbranded" ("falsch ausgezeichnet") gelten. Über solche Produkte verhängt die FDA in der Regel ein Importverbot in die USA.

Nach Überzeugung der FDA leisten die Regelungen in GDUFA und die Vorgaben der neuen Guidance einen wichtigen Beitrag in Richtung einer besseren Transparenz der oft recht komplexen Lieferketten.

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