Geändertes Arzneimittelgesetz in Kraft getreten

Das 15. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist zum 31. Mai 2011 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Anpassungen, die durch die Ablösung bzw. Änderung von EU-Verordnungen ("Regulations") notwendig wurden in Bezug auf Höchstmengen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
  • Anpassungen beim Versandhandel mit Tierarzneimitteln auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln
  • Einfügen einer notwendigen Klarstellung für Humanarzneimittel im Sinne von § 4b (Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien) im Zuge der Umsetzung des Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009, der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien, der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004.

Wolfgang Schmitt
CONCEPT HEIDELBERG

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