GMP-Anforderungen für Ready-to-Sterilize (RTS) und Ready-to-Use (RTU) Materialien

Derzeit besteht ein wachsendes Interesse an GMP-gerecht vorsterilisiertem Verpackungsmaterial (z. B. sterilisationsfertige (ready-to-sterilize; RTS), gebrauchsfertige (ready-to-use; RTU) Produkte). Lieferanten werden jedoch mit neuen GMP-Anforderungen konfrontiert (z. B. in Bezug auf die Validierung des Sterilisationsverfahrens), die mit dem überarbeiteten EU-GMP-Annex 1 ("Manufacture of Sterile Medicinal Products") gelten, der Angaben für die Vorgehensweise bei der Sterilisation von Produkten, Ausrüstung und Verpackungskomponenten enthält. Die Herstellung steriler Produkte umfasst ein breites Spektrum an sterilen Produkttypen, wie z. B. die Folgenden:

  • Wirkstoffe (APIs), 
  • Hilfsstoffe, 
  • Primäres Verpackungsmaterial, 
  • Fertige Darreichungsformen.

Validierung des Sterilisationsverfahrens

Gemäß EU-GMP-Annex 1 sollten alle Sterilisationsverfahren validiert werden. Für alle Sterilisationsverfahren sollten validierte Beladungsmuster festgelegt werden, und die Beladungsmuster sollten einer regelmäßigen Revalidierung unterzogen werden. Maximale und minimale Beladungen sollten ebenfalls als Teil der Gesamtstrategie zur Validierung der Beladung berücksichtigt werden. Die Validität des Sterilisationsprozesses sollte in regelmäßigen Abständen risikobasiert überprüft und verifiziert werden. Kürzlich hat das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) den Entwurf eines Leitfadens zum "Inhalt des Dossiers für sterile Substanzen" veröffentlicht. Laut EDQM sind Angaben zu den Methoden erforderlich, die zur Sterilisation der Verpackungskomponenten verwendet werden. Wenn die Referenzbedingungen des Ph. Eur. Kapitels 5.1.1. Methoden zur Herstellung steriler Zubereitungen nicht verwendet werden, sind Validierungsdaten für den Sterilisationsprozess des Verpackungsmaterials vorzulegen.

Wie kann man die GMP-Konformität nachweisen?

Die Anforderungen des EMA-Leitfadens zur Sterilization of the medicinal product, active substance, excipient and primary container sollten berücksichtigt werden, um die am besten geeignete Sterilisationsmethode zu bestimmen. Der Behörde zufolge liegt es in der Verantwortung des  Arzneimittel-Herstellers, die Qualität, einschließlich der Sterilität, der Behältnisse zu gewährleisten. Die Sterilisation wird jedoch häufig ausgelagert oder direkt vom Hersteller/Lieferanten des Verpackungsmaterials durchgeführt. Daher sollte der Standort, an dem die QP-Zertifizierung des Fertigprodukts erfolgt, Zugang zu den erforderlichen Informationen haben, um den laufenden Qualifikationsstatus der Lieferanten dieser Sterilisationsdienstleistung nachzuweisen. Gemäß der Richtlinie kann dies bei Audits durch den Hersteller des Endprodukts überprüft werden. Darüber hinaus "können die zuständigen Behörden auch beschließen, ihre eigenen Inspektionen an den Standorten durchzuführen, an denen solche Sterilisationstätigkeiten stattfinden". (Übers. der Red.)

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