GMP-Audits bei Wirkstoffherstellern: Mindestanforderungen an den Auditbericht und die Auditorenqualifizierung

In einem ihrer Frage-Antwort-Dokumente zum GMP-Leitfaden präzisiert die Europäische Zulassungsbehörde EMA unter der Rubrik "EU GMP guide part II: Basic requirements for active substances used as starting materials: GMP compliance for active substances" ihre Anforderungen bezüglich GMP für pharmazeutische Wirkstoffe. Diese von der Inspectors Working Group zusammengestellte Sammlung von häufig gestellten Fragen wurde kürzlich um folgende drei Fragen + Antworten ergänzt:

8. "Warum verlangen Inspektoren während eines GMP-Audits manchmal Einsicht in Berichte, die die Arzneimittelhersteller bei ihren Wirkstofflieferanten durchgeführt haben?"

9. "Was erwarten die Inspektoren bezüglich des Inhalts dieser Auditberichte?"

10. "Welche Qualifikation sollten Wirkstoff-Auditoren aufweisen?"

Besonders interessant ist die Antwort auf die Frage Nr. 9 nach den Mindeststandards, denen ein Bericht eines Wirkstoff-Audits genügen sollte, da sie die Anforderungen ungewöhnlich ausführlich und detailliert beschreibt. Beispielhaft seien folgende Punkte genannt<.

  • Die Dauer des Audits ist zu begründen, vor allem dann, wenn weniger Zeit für das eigentliche Audit aufgewendet wurde als ursprünglich für den Umfang des Audits vorgesehen war.
  • Die nicht durch das Audit abgedeckten Bereiche sind ebenfalls zu beschreiben.
  • Spezifische Hochrisiko-Bereiche der auditierten Firma (z.B. Reinigung/Reinigungsvalidierung, mögliche Kreuzkontaminationen, Quellen für unbekannte Verunreinigungen, Verwechslungen/Untermischung von Material bzw. Produkt etc.) sind durch die Auditoren zu identifizieren und zu beschreiben.
  • Bereiche, zu denen der Zugang verwehrt wurde, sind zu erwähnen.
  • Korrekturmaßnahmen (CAPAs) sind auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu beurteilen; das gleiche gilt für die Plausibilität von Fristen zur Abarbeitung der CAPAs.
  • Ein Zeitraum für ein Folge-Audit ist vorzuschlagen.

Ebenfalls klar und deutlich sind die Vorgaben der EMA in Bezug auf die Qualifizierung von Auditoren, gleichgültig ob sie vom Pharmahersteller selbst oder von einer Drittorganisation stammen. Die Auditoren müssen

  • eine dem zu auditierenden Bereich entsprechende wissenschaftliche bzw. technische Erfahrung besitzen,
  • eine der Audittäigkeit entsprechende Schulung und Beurteilung durchlaufen haben. Die Schulung muss die GMP-Regeln für Wirkstoffe gemäß GMP-Leitfaden Teil II sowie allgemeine Audittechniken umfassen. Die Schulung und persönliche Eignungsbewertung (assessment) ist vollständig zu dokumentieren.

Mit diesen außergewöhnlich detaillierten Vorgaben für die Qualitätsstandards eines Wirkstoff-Auditberichts und die Auditorenqualifizierung setzt die EMA Maßstäbe, nach denen sich die mittlerweile zahlreichen Third Party Audit Organisationen künftig richten müssen, um noch auf dem Markt bestehen zu können. GMP-Inspektoren haben nun einen konkreten Kriterienkatalog zu Hand, nach dem sie die Qualität von Auditberichten und die Qualifikation der Auditoren leicht und eindeutig überprüfen können.

Die Fragen-Antwort-Sammlung der EMA zu GMP für Wirkstoffe finden Sie hier.

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