GMP für Wirk- und Hilfsstoffe: Verschärfte Regelungen in der erweiterten Direktive 2001/83/EC

Am 15. Februar hat das EU-Parlament die Erweiterungen zur EU-Direktive 2001/83/EC in Bezug auf die Eindämmung von Arzneimittelfälschungen mit großer Mehrheit angenommen (siehe unsere News vom 17. Februar 2011). Die Änderungen in der Direktive betreffen viele Bereiche der Arzneimittelherstellung; insbesondere ist die Sicherstellung der Qualität der pharmazeutischen Wirkstoffe und Arzneimittelträgerstoffe (Hilfsstoffe) davon betroffen.

Die Neuregelungen für Wirkstoffe sind folgende:

  • Nicht nur die Herstellung, sondern auch ihr Versand, d.h. die Lieferkette muss GMP-konform erfolgen
  • Der Inhaber der Herstellungserlaubnis muss die GMP-konforme Herstellung und den GMP-konformen Versand nachweisen. Das kann er entweder selbst tun oder er kann einen Auftragnehmer damit betrauen. Gemeint ist ein Third Party Audit, obwohl dieser Ausdruck im Text nicht verwendet wird.
  • Die Authentizität und die Qualität (d.h. die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Lieferkette) sind nachzuweisen.

Für pharmazeutische Hilfsstoffe gelten folgende neue Regeln

  • Der Inhaber der Herstellungserlaubnis muss nachweisen, dass die für das Arzneimittel verwendeten Hilfsstoffe für den Zweck geeignet sind.
  • Der Inhaber der Herstellungserlaubnis muss nachweisen, dass die Hilfsstoffe GMP-konform hergestellt wurden. Dieser Nachweis muss gemäß einer formalen Risikoanalyse erfolgen. Die Grundlagen für die formale Risikoanalyse zur Verifizierung der GMP-Konformität der Hilfsstoffe werden in Leitlinien formuliert, die noch zu erarbeiten und von der EU-Kommission zu adoptieren sind.
  • Die Authentizität und die Qualität (d.h. die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Lieferkette) sind nachzuweisen.

Die erweiterte Direktive tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Weitere Änderungen oder eine Rücknahme der verschärften Regeln sind nach der Verabschiedung im EU-Parlament nicht mehr zu erwarten. Nach dem Inkraft-Treten dieser Direktive haben die EU-Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Hier finden Sie die bisher gültige Direktive 2001/83/EC und hier den finalen Entwurf der Direktive, der sich kaum von dem endgültigen Dokument unterscheiden wird.

Hinweise:
Die Kurse zu "ICH Q7 Compliance for APIs Manufactured by Chemical Synthesis/Cell Culture/Fermentation" jeweils vom 27.-29. Juni 2011 in Wien behandeln ausführlich das Thema GMP für Wirkstoffe. Der anschließende "ICH Q7 Auditor Training Course" vom 29. Juni-1. Juli 2011 in Wien (Wiederholung dieses Kurses am 26. - 28.10.2011 in Heidelberg) vermittelt ein gründliches Wissen über Audittechniken.

Im Kurs "GMPs for pharmaceutical Excipients" vom 27.-28. September 2011 in Barcelona erfahren Sie aus erster Hand, welche Möglichkeiten es gibt, die GMP-Konformität von Hilfsstoffen zu verifizieren.

Auditor
Dr. Gerhard Becker
CONCEPT HEIDELBERG

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