GMP-Probleme bei kritischen Arzneimitteln - was nun?
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3/4 December 2024
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Ein kürzlich von der maltesischen Behörde Malta Medicines Authority ausgestellter EU-Nichtkonformitätsbericht ("Statement of Non-Compliance with GMP") attestiert dem indischen Pharmaunternehmen Akriti Pharmaceuticals, dass dieses nicht den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice - GMP) entspricht. Infolgedessen können sachkundige Personen (Qualified Person, QP) von Herstellern, die direkt von dieser Erklärung betroffen sind, die entsprechende Chargenzertifizierung nicht durchführen. Das Problem dabei war, dass möglicherweise kritische Arzneimittel betroffen hätten sein können.
Was war passiert?
Es wurde eine routinemäßige GMP-Inspektion vor Ort durchgeführt, die sich auch auf Ergebnisse und Beobachtungen der vorhergehenden GMP-Inspektion konzentrierte, die im Februar 2022 als Fernbewertung durchgeführt wurde (mit 5 schwerwiegenden und 22 sonstigen Beanstandungen). Bei der jüngsten Vor-Ort-Inspektion stellten die Inspektoren 3 kritische, 5 schwerwiegende und 17 sonstige Beanstandungen und Mängel fest. Darunter u.a.:
- Unwirksame Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems
- Probleme mit der Datenintegrität
- Unzuverlässige Stabilitätsstudien
- Mangelnde Kontrolle der Produktions- und Verpackungsvorgänge, einschließlich Maßnahmen gegen Kreuzkontaminationen
- Unzulänglichkeiten bei der analytischen Prüfung.
Da möglicherweise kritische Arzneimittel hätten betroffen sein können, wurde der Entwurf einer behördlichen Risikobewertung (Supervisory Risk Assessment) über das Rapid Alert Network verteilt, damit die zuständigen nationalen Behörden dazu Stellung nehmen konnten. Bislang sind keine Antworten eingegangen, so dass davon ausgegangen wurde, dass es keine kritischen Arzneimittel auf dem EU/EWR-Markt und auf den MRA-Partnermärkten gibt. Infolgedessen wurde das GMP-Zertifikat MT/002HM/2023 aus der EudraGMDP-Datenbank gestrichen.
Was aber, wenn "kritische Arzneimittel" auf dem Markt betroffen gewesen wären? Hier gibt der Bericht die entsprechenden Anweisungen:
"In Ausnahmefällen bestehen keine Einwände dagegen, dass die sachkundige Person die betroffenen Chargen zertifiziert und damit deren Freigabe ermöglicht, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind":
- Die Chargenzertifizierung wird nur durchgeführt, um die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln aufrechtzuerhalten
- Es wurde eine dokumentierte Risikobewertung durchgeführt.
- Es wurde eine gründliche Nutzen-Risiko-Bewertung unter Berücksichtigung der Art der Nichtkonformität und unter Einbeziehung des/der Inhaber(s) der Herstellungserlaubnis und der für die Chargenzertifizierung verantwortlichen sachkundigen Person des Standorts durchgeführt.
Unabhängig davon legt der Bericht auch die Grenzen von Fernbewertungen offen, wie die oben erwähnten Beobachtungen belegen.