GMP vs. GACP: Klarstellungen des BfArM
Seminarempfehlung
26./27. März 2025
Nach der bereits angepassten Spezifikation für medizinisches Cannabis macht das BfArM nun weitere Klarstellungen zu den GMP-Anforderungen. Unter anderem sollen folgende Angaben im Antrag auf die Genehmigung zur Bestrahlung nach AMRadV gemacht werden:
- Hersteller: Ein gültiges GMP-Zertifikat muss mit dem Trocknungsschritt beigefügt werden.
- Definition des Packmittels, in dem die Cannabisblüten in den Verkehr gebracht werden.
- Dekontamination: Das bestrahlende Unternehmen muss über ein gültiges GMP-Zertifikat verfügen.
- Bioburden: Die mikrobielle Belastung, bei der die Bestrahlung durchgeführt wird, sollte angegeben werden.
- Das Bestrahlungsverfahren muss validiert sein (z. B. Validierungsergebnisse mit unterschiedlichen Wassergehalten des Pflanzenmaterials).
- Angaben darüber, ob es Studien gibt, die zeigen, dass das Inhaltsstoff-Spektrum durch die Bestrahlung nicht verändert wird.
- Informationen über Maßnahmen zur Reduzierung der Keimzahl während des Anbaus.
- Beschreibung und Validierung aller Analysemethoden.
- Falls verfügbar, Stabilitätsdaten über die Stabilität von bestrahlten und nicht bestrahlten Cannabisblüten.
- Aktuelle Analysezertifikate (CoAs).
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Hinweisen zum Antrag auf Zulassung von Arzneimitteln, die zur Verminderung der Keimzahl mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind (§ 7 AMG und § 1 AMRadV).
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