Häufig gefragt: Was bedeutet die Einwirkzeit von Desinfektionsmitteln
Seminarempfehlung
22.-24. Januar 2025
Block 1: Grundlagen Betriebs- und Personalhygiene
Immer wieder erreicht uns die Frage, ob eine desinfizierte Fläche während der vorgegebenen Einwirkzeit feucht gehalten werden müsse. Es scheint am Markt immer wieder die Aussage zu kursieren, dass das eine regulatorische Vorgabe wäre.
Allerdings ist das in keiner uns bekannten europäischen Vorgabe so beschrieben. Es ist auch nicht korrekt, dass das bei der entsprechenden EN-Methode so beschrieben wird. Grundsätzlich sieht die EN nicht vor, dass die Oberflächen während der Einwirkzeit auch feucht bleiben müssen. Allerdings liegen die Einwirkzeiten gemäß EN 13697 bei 5 min für Bakterien und bei 15 min für Hefen und Schimmelpilze. Da auf die Testoberflächen 100 µl Desinfektionsmittel aufgebracht werden, bleiben die Flächen während dieser kurzen Einwirkzeiten fast immer feucht. Die Normen geben also keine Benetzungszeit vor, sondern die Menge an Desinfektionsmittel, die im Test aufgebracht wird. Danach lässt man das Produkt während der Einwirkzeit einwirken (egal ob die Fläche in der Zwischenzeit trocken wird oder feucht bleibt. Bei längeren ausgelobten Einwirkzeiten, wie wir sie in nationalen Listungen wie der Desinfektionsmittelliste der VAH oder in den Produktbeschreibungen vieler Desinfektionsmittel finden, wird ebenfalls nicht nachbefeuchtet.
Nun könnte in der Praxis die Befürchtung vorliegen, dass bei einer Anwendung in Räumlichkeiten mit einer erhöhten Luftwechselrate ein deutlich schnelleres Abtrocknen erfolgt als bei der Vorgehensweise im Prüfverfahren (oder der Validierung im Labormaßstab), und dass dadurch die Effektivität des Desinfektionsverfahrens negativ beeinflusst wird. In diesem Fall sollten bei länger bestehendem Verfahren die Monitoringdaten Aufschluss geben, ob eine mangelnde Wirksamkeit vorliegt. Ist dies der Fall - oder zur Sicherheit bei einer Neueinführung eines Desinfektionsverfahrens - könnte man die tatsächliche Trockenzeit vor Ort ermitteln und dann in der Laborprüfung/Validierung die Reduktion nach dieser Zeit prüfen. Das würde bedeuten, im Laborversuch, nach der ermittelten Trocknungszeit in der Praxis, das Desinfektionsmittel zu inaktivieren und die Wirksamkeit zu diesem Zeitpunkt zu prüfen. Sollte in diesem Fall tatsächlich eine zu geringe Reduktion erfolgt sein, könnte eine Konzentrationserhöhung eine Möglichkeit sein, die EWZ zu verkürzen.
Prinzipiell gilt aber, dass eine Desinfektionswirkstoff, wurde er der Mikroorganismenzelle erst einmal appliziert, auch an/in der Zelle weiter wirkt, selbst wenn das Umfeld danach abtrocknet.
Es bleibt dabei auch noch zu berücksichtigen, dass die in der Prüfung im Labor aufgebrachten Keimkonzentrationen (je nach Test mindestens 106 Zellen) deutlich höher liegen als die Keimzahlen, die in der Realität im Reinraum vorliegen. Darum werden, auch bei einer verminderten Reduktion im Labormaßstab, in der Praxis die gesetzten Limits meist nicht überschritten und die erhaltenen Monitoringwerte entsprechen den Vorgaben bzw. Limits.