ICH Ansatz zur Harmonisierung von Guidelines für Generika

Am 6. Februar 2019 veröffentlichte das ICH (International Council for Harmonization) ein neues Reflexionspapier mit dem Titel "Further Opportunities for Harmonization of Standards for Generic Drugs". Laut ICH wird im Dokument ein "strategischer Ansatz für die Entwicklung und Verbesserung der ICH-Leitlinien zur Unterstützung der Harmonisierung der wissenschaftlichen und technischen Normen für Generika" beschrieben. Als Teil dieses Ansatzes werden Empfehlungen zur Entwicklung einer Reihe von ICH-Guidelines gegeben. Diese umfassen u.a. Instrumente zum Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. Bioäquivalenz) für nicht-komplexe Darreichungsformen und komplexere Darreichungsformen und Produkte.

Warum ist eine Harmonisierung erforderlich?

Ein Generikum enthält in der Regel einen niedermolekularen Wirkstoff (so genannte «small molecules»). Ein Antragsteller kann den Marktzugang erhalten, indem er die Gleichwertigkeit mit einem bereitsauf dem Markt befindlichen Referenzprodukt belegt. Dafür muss er geeignete Daten zum Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit bereitstellen. Die verschiedenen Zulassungsbehörden können sich hinsichtlich der Anforderungen an den Umfang dieser Art von Zulassungsunterlagen und der Definition für ein Generikum unterscheiden. Darüber hinaus sind die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an Generika teilweise nicht aufeinander abgestimmt. Zum Beispiel:

  • Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) erlaubt es nicht, dass Generikum und Referenzprodukt in unterschiedlichen oralen Darreichungsformen vorliegen (z.B. Tabletten und Kapseln). Im Gegensatz dazu erlauben die zuständigen Arzneimittelbehörden in der EU, dass ein Generikum und sein Referenzprodukt unterschiedliche orale Darreichungsformen aufweisen können, wenn die Bioäquivalenzkriterien erfüllt sind.
  • Die US-amerikanische FDA verlangt derzeit, dass das Referenzprodukt, das bei der Prüfung für die Zulassung verwendet wird (d.h. der "Referenzstandard" für den Vergleich von Generika), in den USA registriert sein muss. Nicht alle ICH-Mitglieder verlangen, dass das Referenzprodukt in ihrem Land oder ihrer Region auf dem Markt ist oder registriert sein muss. Einige Länder erlauben die Verwendung von Referenzprodukten aus ausländischen Quellen (z.B. Health Canada).
  • Die Japanische Pharmaceuticals and Medical Devices Agency (PMDA) kann die Gewährung von Biowaivern für bestimmte Wirkstoffklassen und zusätzliche Stärken einschränken. Außerdem können in Japan Biowaiver für zusätzliche Stärken ein Compliance-Problem in Verbindung mit den Anforderungen der JP darstellen.

Laut ICH wird daher vorgeschlagen, "ICH-Leitlinien in wissenschaftlichen und technischen Bereichen zu entwickeln und zu verbessern, die über mehrere Regulierungswege wertvoll und erreichbar wären und bei denen ein gemeinsames Interesse an einer Harmonisierung besteht". Annex I des Reflexionspapiers nennt bestehende ICH-Leitlinien, die überarbeitet werden könnten, um Empfehlungen für Generika aufzunehmen.

Die folgenden ICH Efficacy Richtlinien könnten überarbeitet werden, um Empfehlungen für Generika zu enthalten:

  • Durchführung vergleichender klinischer Endpunkt-Bioäquivalenzstudien: E3 (Clinical Study Reports), E6 (GCP), E8 (General Considerations for Clinical Trials), E9 (Statistical Principles for Clinical Trials), E10 (Choice of Control Group in Clinical Trials), E17 (Multi-Regional Clinical Trials)
  • Pharmakovigilanz für Generika: E2
  • Identifizierung von Produkten mit engem therapeutischen Bereich: E4 (Dose-Response Studies)
  • Statistische Überlegungen zur Bioäquivalenz: E9 (Statistical Principles for Clinical Trials)

Weitere Informationen finden Sie im neuen ICH Reflexionspapier zu Möglichkeiten zur Harmonisierung der Normen für Generika ("Further Opportunities for Harmonization of Standards for Generic Drugs").

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