ICH kündigt Q&A Dokument zur Leitlinie Q11 an - Schwerpunkt: API Starting Materials

Die Leitlinie ICH Q11 "Development and Manufacture of Drug Substances" vom Mai 2012, die seit nunmehr 2 Jahren in den nationalen Regelwerken der drei ICH-Regionen EU, USA und Japan implementiert ist, beschreibt die Vorgehensweise bei der Entwicklung pharmazeutischer Wirkstoffe basierend auf einem gründlichen Verständnis des Herstellungsprozesses und geeigneter Strategien zur Kontrolle dieses Prozesses. Sie gibt Hinweise, welche Angaben zur Qualität des Wirkstoffs im Modul 3 des CTD im Rahmen eines Zulassungsantrags zu machen sind.

In der Zwischenzeit häuften sich die Fälle, in denen Antragsteller und Zulassungsbehörden unterschiedliche Standpunkte in Bezug auf die Interpretation der Bestimmungen dieser Leitlinie vertraten. Insbesondere betraf dies die Definition der Ausgangsmaterialien für die Herstellung der Wirkstoffe, die Starting Materials. Die Maßstäbe, nach denen Starting Materials als solche von den Zulassungsbehörden akzeptiert werden, ist innerhalb der 3 ICH-Regionen und erst recht innerhalb Europas alles andere als einheitlich. Dass dies bei globalen Zulassungsverfahren viel Zeit, Energie und letztlich viel Geld kostet, liegt auf der Hand.

Die ICH hat nun auf diese Problematik mit der Bildung einer Implementation Working Group (IWG) reagiert, deren Aufgabe es ist, ein Frage-Antwort Dokument zu API Starting Materials zu erarbeiten. Wie in solchen Fällen üblich (siehe auch unsere News vom 15. Dezember 2014) begründete die ICH die Notwendigkeit des Q&A Dokuments in einem Business Plan und einem Concept Paper - beide mit dem Titel "Q11: Q&As on Selection and Justification of Starting Materials for the Manufacture of Grug Substances". (Business Plan und Concept Paper markieren den Step 1 im 5-stufigen ICH-Prozess, an dessen Ende immer eine "Harmonised Tripartite Guideline" steht.)
Das Concept Paper gibt nähere Auskunft über die erhofften Benefits des Q&A Dokuments für Industrie, Behörden und Patienten:

  • Die Auswahl von Starting Materials und die Begründung dafür soll weitgehend harmonisiert werden.
  • Der Zusammenhang zwischen der Auswahl von Starting Materials und GMP-Aspekten, Kontrollstrategien, der Länge chemischer Synthesen (Anzahl von Synthesestufen) und der Relevanz der Herstellschritte in Bezug auf Wirkstoffqualität soll verdeutlicht werden.
  • Es soll klargestellt werden, welche Informationen in den Zulassungsunterlagen zur Begründung der Starting Materials-Auswahl zur Verfügung zu stellen sind.
  • Die Erwartungen an das Lebenszyklus-Management soll verdeutlicht werden.

Dieses Frage-Antwort Dokument ist sicherlich von hohem Interesse für all diejenigen, die im Rahmen von überregionalen Registrierungs- und Zulassungsverfahren mit unterschiedlichen behördlichen Erwartungen in Bezug auf Starting Materials konfrontiert sind. Aber nach dem im Busness Plan und dem Concept Paper angegebenen Zeitplan ist mit einem ersten Entwurf dieses Dokuments (als Step 2a/b) frühestens in einem Jahr, nämlich im November 2015 zu rechnen.

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