ICH Plan zur Modernisierung der Good Clinical Practice Guidance - "GCP Renovation"

In Zusammenarbeit mit Interessenvertretern plant die ICH (International Council for Harmonisation) die Modernisierung der globalen GCP (Good Clinical Practice) Guideline und hat dazu am 12. Januar 2017 ein Diskussionspapier (Reflection Paper) mit dem Titel "GCP Renovation" veröffentlicht.

Das Diskussionspapier enthält den Vorschlag der ICH zur weiteren Modernisierung der ICH-Leitlinien in Bezug auf Design, Planung, Management und Durchführung klinischer Studien. Der Vorschlag zur Erneuerung umfasst die aktuelle ICH E8 Guideline ("General Considerations for Clinical Trials") und eine weitere Überarbeitung der ICH E6 Guideline ("Good Clinical Practice"), deren Modernisierung mit der neuesten Entwicklung von ICH E6(R2) bereits in Angriff genommen wurde.

Ziel der potentiellen Überarbeitung ist die Erstellung einer aktualisierten Guidance, die sowohl geeignet und flexibel genug ist, um der wachsenden Vielfalt der Studientypen und Datenquellen gerecht zu werden, die u.a. zur Unterstützung von Zulassungsanträgen für Arzneimittel verwendet werden. Die grundlegenden Prinzipien zum Schutz der Probanden und der Datenqualität sollen unverändert bleiben. Die ICH berücksichtigt dabei den hohen Anteil an Expertenwissen außerhalb der ICH und lädt daher bereits in dieser frühen Phase Interessenvertreter zur Kommentierung der vorgeschlagenen Neuerungen ein.

Vorausgegangen war ein Schreiben an die ICH im Februar 2016, in dem  Interessenvertreter Bedenken darüber äußerten, dass die aktuelle ICH E6 Guideline die Unterschiede im Risiko für die Teilnehmer in den verschiedenen Studientypen nicht ausreichend betrachtet und daher die entsprechende Flexibilität beim Management der Risiken fehlt. Ein weiteres Anliegen war der offensichtlich begrenzte Anwendungsbereich der ICH E6 Guideline. Es bestand die Auffassung, dass eine Guideline mit dem Titel "Good Clinical Practice" die Planung und Durchführung von klinischen Studien ganzheitlicher ansprechen sollte.

Zu den verschlagenen Revisionen der ICH E6 Guideline zählen:

  • Der Schwerpunkt der überarbeiteten E6 Leitlinie im Hinblick auf die gute klinischen Standortpraxis und andere Hauptüberlegungen wird im Vergleich mit der aktuellen ICH E6 Guideline beibehalten. Wissend, dass das wichtigste Tool zur Sicherstellung des Schutzes der menschlichen Probanden und hoch qualitativer Daten ein gut konzipiertes und verständliches Protokoll ist wird die überarbeitete ICH E6 Guideline auch auf die ebenfalls zur Überarbeitung vorgeschlagene ICH E8 Guideline und ggf. andere ICH E Guidelines Bezug nehmen. Dies dient einer umfassenderen und übergreifenden Betrachtung der Studienqualitätsaspekte.
  • Der Hauptteil der erneuerten ICH E6 Guideline soll überarbeitet werden, um den Fokus auf grundlegende Prinzipien und Schlüsselelemente in Bezug auf den Schutz menschlicher Probanden und die Datenqualität zu legen. Dies soll auf einem risikobasierten Ansatz zur Studienüberwachung und Monitoring basieren. Mehrere verfügbare Referenzdokumente könnten für die Entwicklung dieser Grundprinzipien und die Auflistung von möglichen critical-to-quality (CTQ) Faktoren herangezogen werden. Darunter sind z.B.: die US- Food and Drug Administration (FDA) Guidance to industry: "Oversight of Clinical Investigations-A Risk-Based Approach to Monitoring", das Diskussionspapier der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zum risikobasierten Qualitätsmanagement in klinischen Studien und die Verwaltungsmitteilung des japanischen MHLW (Japanese Ministry of Health, Labour and Welfare) zu Grundsätzen der risikobasierten Überwachung. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass Studiendesign und Studienziele einen erheblichen Einfluss auf die Kritikalität von verschiedenen Faktoren haben.

Außerdem wird eine Reihe detaillierter Anhänge zur gleichzeitigen Entwicklung mit der neuen ICH E6 Guideline vorgeschlagen:

  • Vorgeschlagener Annex 1: "Traditional interventional trials of investigational unapproved or approved drugs" (z.B. klinische Studien mit nicht-zugelassenen Arzneimitteln oder mit zugelassenen Arzneimitteln mit neuer Indikation oder neuer Art der Anwendung),
  • Vorgeschlagener Annex 2: "Non-Traditional interventional trials and/or data sources",
  • Vorgeschlagener Annex 3: "Non-Traditional trial designs"

Die vorgeschlagene Revision wird auf der Überarbeitung durch ICH E6(R2) aufbauen, sie erweitern und eine größere Verbindung zu dem kritischen Zusammenspiel der in den verschiedenen ICH E Guidelines aufgezeigten Faktoren herstellen. Das beinhaltet u.a. die Themen Quality by Design (QbD) und entsprechende Studienqualitätsbetrachtungen, statistische Grundsätze und gute klinische Praktiken.

Die ICH betont, dass der Aufruf zur Stellungnahme von Interessenvertretern zu dem aktuellen Diskussionspapier als ein erster Schritt zur Verbesserung des ICH Prozesses in Bezug auf die öffentliche Konsultation für die Revision der ICH E8 und ICH E6 Leitlinien gesehen wird. Das "GCP Renovation" Reflexionspapier sieht zusätzliche Schritte vor, die die Interessenvertreter-Beteiligung verstärken sollen. Eine 60-Tage Kommentierungsfrist steht den Interessenvertretern für ihre Durchsicht und für Rückmeldungen zur Verfügung (Deadline ist der 11. März 2017). Die ICH wird anhand der eingegangenen Stellungnahmen überprüfen, ob dadurch eine Revision des aktuell vorgeschlagenen Ansatzes nötig ist. Ziel ist es, mit den ersten notwendigen Revisionsarbeiten sobald wie möglich - zum Beispiel innerhalb des nächsten Jahres - fortzufahren.

Das "Reflection Paper" steht zum Download auf der ICH Website im Menü "Newsroom" bereit.

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