ICH veröffentlicht neuen Q&A Guide zu ICH Q7
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22./23. Januar 2025
Pflichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen
Bereits im Oktober 2012 hat die International Conference on Harmonisierung (ICH) begonnen, die ICH Q7 Q&As zu entwickeln. Zu dieser Zeit wurde ein finales Konzeptpapier veröffentlicht.
Jetzt hat die ICH die Fragen und Antworten zu GMP für Wirkstoffe (in Europa Teil 2 des EU GMP Leitfaden) veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, Unsicherheiten aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen der in der ICH Q7 Leitlinie festgelegten Anforderungen zu aufzuklären. Die Q&As enthalten eine Tabelle, in der die Referenz der Frage und Antwort mit den relevanten Abschnitten der ICH Q7 und anderer ICH Qualitäts-Leitlinien hergestellt wird. Ein sehr großer Teil der Inhalte der neuen Leitlinie wurde vom Pharmaceutical Inspection Scheme (PIC/S) bereitgestellt. Das PIC/s war an der Auswahl und Überprüfung der relevanten Q&As beteiligt. Außerdem wurden Fragen auf Grundlage einer Umfrage der ICH entwickelt. Im Vorwort des Q&A-Dokuments heißt es, dass ICH Q7 in Kombination mit den in ICH Q11 festgelegten Grundsätzen für die Entwicklung und Herstellung angewendet werden soll (siehe Definition für API Ausgangsmaterialien; siehe auch ICH Q8(R2) Teil II), Quality Risk Management (ICH Q9) und pharmazeutische Qualitätssysteme (ICH Q10).
Das Dokument ist nach dem Kapitel zu ICH Q7 aufgebaut. Bereits zum Abschnitt Anwendungsgebiet (Scope) gibt es eine interessante Q&A:
Sollte GMP nach ICH Q7 auf die Herstellungsschritte vor dem definierten 'API Ausgangsmaterial' angewendet werden, d.h. auf die Schritte, die in der Tabelle 1 nicht grau markiert sind (Anmerkung: diese Tabelle befindet sich in der ICH Q7 und erklärt das Anwendungsgebiet)?
ICH Q7 gilt nicht für Schritte vor der Einführung des API Starting Material Allerdings wird erwartet, dass angemessene Kontrollen angewendet werden, die für die Herstellung des API Starting Materials geeignet sind [ICH Q7, Abschnitt 1.3]. Normalerweise wird das API Starting Material in der regulatorischen Einreichung des Antragstellers definiert und im behördlichen Überprüfungsprozess zugelassen. Außerdem gibt es zusätzliche Guidelines in Bezug auf Definition und Festlegung des API Starting Materials aus verschiedenen Quellen [ICH Q11, Abschnitt 5]; zu Masterzellbanken siehe [ICH Q5B; ICH Q5D].
Die Q&As verschaffen Aufklärung zu fast alle zusätzlichen Kapiteln des ICH Q7 Guides. Es gibt Q&As zu Qualitätsmanagement, Personal, Gebäude und Ausstattung (Containment), Prozess-Equipment (Reinigung), Dokumentation und Aufzeichnungen, Materialmanagement, Produktion und Inprozesskontrollen, Lagerung und Distribution, Laborkontrollen, Validierung, Change Control, Zurückweisung und Wiederverwendung von Materialien, Beanstandungen und Rückruf, Auftragsherstellung (einschließlich Laboratorien), Agenten, Makler, Händler, Großhändler, Umverpacker und Umetikettierer. Außerdem werden Fragen zu bestimmten Fertigungsschritten behandelt - wie z.B. aus Zellkulturen oder Fermentation gewonnenen Wirkstoffen oder in klinischen Studien verwendeten Wirkstoffen.
Unter den vielen interessanten Q&As hier eine Frage mit Antwort, die sich auf Gebäude und Ausstattung bezieht:
Wann werden dedizierte Produktionsbereiche erwartet?
ICH Q7 erwartet dedizierte Produktionsbereiche für bestimmte Produkte wie z.B. Penicilline und Cephalosporine, weil Spuren dieser Präparate in anderen Arzneimitteln [ICH Q7, Abschnitt 4.40] ein Risiko für Patienten darstellen (z.B. anaphylaktischer Schock Penicillin-allergischen Patienten). Für infektiöse Materialien oder solche mit hoher pharmakologischer Aktivität oder Toxizität sollte ein risikobasierter Ansatz verwendet werden, um geeignete Containment-Maßnahmen festzulegen, die eine validierte Inaktivierung, Reinigung und/oder dedizierte Produktionsbereiche [ICH Q7, Abschnitt 4,41] umfassen. Während ICH Q7 keine Toxizität oder hohe pharmakologische Aktivität definiert, werden diese generell durch Auswertung der relevanten tierischen und menschlichen Daten bestimmt, die während der Forschung und Entwicklung gesammelt werden. Eine wichtige Betrachtung in dieser Bewertung der Toxizität oder pharmakologischen Aktivität können auch Expositionsgrenzwerte (Occupational Exposure Limit - OEL), zulässige tägliche Exposition (Permitted Daily Exposure - PDE), akzeptable tägliche Exposition (Acceptable Daily Exposure - ADE), der Schwellenwert für toxikologische Bedenken (Threshold for Toxicological Concerns - TTC),der NOAEL-Wert (No Observed Adverse Effct Level) [ICH S Richtlinien, ICH E2E, Abschnitt 2.1.1] und die Folgen einer Kreuzkontamination [ICH Q9, Abschnitt 4.3] sein.
Die Q&A Guide zu ICH Q7 wird auch auf der von der APIC/CEFIC organisierten 18. European API Conference vom 4.-6. November in Amsterdam diskutiert werden. APICs Präsident Anthony Storey (Pfizer) und Francois Vandeweyer, Janssen Pharmaceutica, Belgien, werden die Session leiten. Anthony Storey ist Mitglied der Expertenfachgruppe der ICH die den Q7 Question and Answer Guide erstellt hat. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die API Conference Website.
Source: International Conference on Harmonisation