Jahresbericht der GCP Inspectors' Working Group
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11./12. Februar 2025
Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Freigabe und Distribution
Die Good Clinical Practice (GCP) Inspectors' Working Group (IWG) hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Das Dokument ist der sechzehnte Jahresbericht der GCP IWG.
Berichtsumfang
Die Daten des neuesten Berichtes beziehen sich auf GCP-Inspektionen, die in 2023 durchgeführt worden sind. Insgesamt wurden 67 Standort-Inspektionen (davon 58 Routineinspektionen und 9 getriggerte Inspektionen) vom CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) beauftragt und von den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten durchgeführt. Mehrere im Jahr 2022 angeforderte Inspektionen wurden im Jahr 2023 durchgeführt und sind daher in diesem Bericht enthalten. Die meisten Inspektionen erfolgten bei klinischen Prüfstellen, gefolgt von Sponsoren und analytischen Labors.
Kategorisierung der "Findings"
Bei den GCP-Inspektionen wurden insgesamt 720 Mängel festgestellt, darunter 36 kritische, 336 schwerwiegende und 348 geringfügige Feststellungen. Im Folgenden sind einige Beispiele für häufige kritische und schwerwiegende "Findings" in den Unterkategorien der drei Hauptkategorien "Allgemein", " Prüfungsmanagement" und "Prüfstelle" aufgeführt.
Allgemein
Verträge/Vereinbarungen
- Fehlende/unklare Dokumentation der vom Sponsor an Dienstleister delegierten Pflichten/Aufgaben.
- Fehlen von Verträgen/Vereinbarungen zwischen dem Prüfer und den an der Prüfung beteiligten Einrichtungen.
Wesentliche Dokumente und direkter Zugang zu Daten
- Mangelnde Inspektionsvorbereitung: Einschränkungen beim Zugang zum eTMF (electronic Trial Master File).
- Begrenzter oder fehlender Zugang zu den medizinischen Unterlagen der Studienteilnehmenden für die Prüfer*innen.
- Unzureichende Überprüfung auf Eignung der Aufbewahrungsorte für wesentliche Dokumente.
- Mängel bei der Aufbewahrung wesentlicher Dokumente (z. B. fehlende Dokumente, Aufbewahrungsort von Dokumenten (einschließlich Quelldaten) nicht definiert).
- Fehlender Zugang im Prüfzentrum zu prüfungsrelevanten elektronischen Systemen, die wesentliche Dokumente/Daten enthalten.
Einrichtungen und Ausrüstung
- Die Einrichtungen sind für die Durchführung der Prüfung nicht geeignet.
- Fehlende oder unzureichende Überprüfung auf Eignung der Einrichtungen für die Durchführung der klinischen Prüfung.
- Fehlende Kalibrierungsunterlagen für die in der klinischen Prüfung verwendeten Geräte.
- Einrichtung zur Langzeitarchivierung nicht geeignet, um eine vorzeitige Vernichtung der klinischen Prüfungsunterlagen zu verhindern.
Organisation und Personal
- Mängel bei der Delegation prüfungsbezogener Aufgaben (z. B. Personen, die nicht mit der Durchführung prüfungsbezogener Aufgaben betraut sind).
Qualifizierung/Schulung
- Fehlende Dokumentation (z. B. Schulungsunterlagen, Schulungszertifikate usw.) zum Nachweis der Schulung des Personals der Prüfstelle in GCP und prüfungsrelevanten Dokumenten.
- Unvollständige Dokumentation der Qualifikation, Delegation und Schulung des Prüfpersonals.
Randomisierung/Verblindung/Codes
- Potenzielle Verzerrung durch Entblindung (z. B. unverblindete pharmazeutische Aktivitäten und verblindete klinische Aktivitäten, die von der/dem selben Prüfenden überwacht werden).
Standardarbeitsanweisungen (SOPs)
- Fehlen von SOPs für die Entwicklung wesentlicher Prüfungsunterlagen.
- Mangelhaftes Verfahren zur Auswahl, Überprüfung und Genehmigung von SOPs für kritische prüfungsbezogene Prozesse.
Prüfungsmanagement
Audit
- Mangel an unabhängigem Personal für die Qualitätssicherung (QS), das für die Studie zur Verfügung steht. Mängel bei der Durchführung von routinemäßigen QS-Aktivitäten (z. B. keine Audits von Partnern/Anbietern, die im Auftrag des Sponsors tätig sind).
Datenverwaltung
- Unzureichende Kommunikationswege zwischen Prüfzentren und Dienstleistern, um eine gute Kommunikation und eine rasche Problemlösung in Bezug auf die Datenverarbeitungsprozesse zu gewährleisten.
Monitoring
- Die Überwachungsverfahren waren nicht in der Lage, Protokollabweichungen aufzudecken, die Verantwortlichkeit für Prüfpräparate (Investigational Medicinal Products (IMPs)) abzustimmen und Probleme zu bewältigen, die bei der Quelldatenüberprüfung (Source Data Verification, SDV) und der Einverständniserklärung (Informed Consent, IC) festgestellt wurden.
- Im Prüfprotokoll fehlten wichtige Informationen über die Methoden zur Aufzeichnung, Berichterstattung und Bewertung von Prüfungsdaten.
- Diskrepanzen zwischen dem Prüfplan und dem eCRF-Design (elektronisches Fallberichtsformular, electronic Case Report Form). Protokolländerungen wurden nicht in das eCRF übernommen.
Statistische Auswertung
- Fehlen eines Plans für die statistische Analyse.
- Mängel in der Dokumentation der Datenextraktion aus dem eCRF für die Berichterstattung im endgültigen CSR (Clinical Study Report).
- Keine Qualitätskontrolle (QK) bei der endgültigen Datenanalyse durchgeführt.
Prüfstelle
Einhaltung des Prüfprotokolls
- Die Einhaltung des Prüfprotokolls war nicht ausreichend (z. B. große Anzahl von Protokollabweichungen im Zusammenhang mit der Verabreichung von Prüfpräparaten).
- Protokollabweichungen, die für die Sicherheit der Teilnehmer*innen relevant sind (z. B. die Einhaltung der Studienbehandlung konnte anhand der Dokumentation nicht überprüft werden).
- Unzulänglichkeiten bei der Sicherheitsberichterstattung in der Prüfstelle, die zu einer unzureichenden Meldung von unerwünschten Ereignissen (Adverse Events, AE) und schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (Serious Adverse Events, SAE) führten.
- Prospektiv genehmigte Protokollabweichungen und vom Sponsor gewährte Ausnahmen von den Berechtigungskriterien.
Weitere Informationen finden Sie im "Annual report of the Good Clinical Practice Inspectors Working Group 2023" auf der GCP IWG-Website der EMA.