Künstliche Intelligenz und Wirkstoffforschung

Seminarempfehlung
20. Mai 2025
Darmstadt
Beinhaltet 3 Werksführungen auf dem Gelände von Merck sowie eine Vorführung im Showroom zur Auswahl
Anfang März hat das "Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)" im Bundesanzeiger und somit ebenso auf seiner Webseite die Richtlinie "Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wirkstoffforschung" veröffentlicht. Hiermit sollen Projekte in diesem Bereich gezielt gefördert werden. Laut der Richtlinie wird hiermit verfolgt, "den Prozess der Wirkstoffforschung entlang der gesamten Entwicklungskette mittels KI in Zukunft schneller und mit einer höheren Erfolgsrate umzusetzen. Innovative Arzneimittel könnten dadurch günstiger werden und Patientinnen und Patienten schneller erreichen. Zudem soll die deutsche Forschungslandschaft in der Nutzung von KI in der Wirkstoffforschung unterstützt und nachhaltig gestärkt werden."
Es wird erläutert, dass der Schwerpunkt auf der Förderung von "interdisziplinären Forschungsprojekten, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen" liegt. In der Richtlinie sind die folgenden "Anwendungsfelder im Bereich der KI-Methoden und in silico-Modellierung für die Arzneimittelentwicklung" beispielhaft gelistet:
- "Entwicklung von niedermolekularen Arzneistoffen, Impfstoffen, Biologika/Biosimilars, Zell- und Gentherapien"
- "Repurposing von bereits verfügbaren Wirkstoffen insbesondere in kommerziell weniger interessanten, aber medizinisch hochrelevanten Bereichen wie der Antibiotikaentwicklung"
- "Aufarbeitung und Bereitstellung standardisierter, großvolumiger, qualitätsgesicherter Datensätze basierend auf vorhandenen, aber bisher nicht aufbereiteten Daten"
- "Target-Identifizierung und -Validierung"
- "Hochdurchsatzscreenings, Lead-Generierung und -Optimierung"
- "Sicherheits- und Toxizitätsvorhersage"
- "Design von klinischen Studien"
- "Personalisierung von Therapien"
Die Förderprojekte können in einem zweistufigen Antragsverfahren noch bis Ende April eingereicht werden und müssen mindestens die in der Bekanntmachung aufgeführten Punkte enthalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des "Bundesministerium für Bildung und Forschung".