MHRA Pharmakovigilanz-Inspektionsmetriken

Das MHRA GPvP-Inspektorat hat kürzlich seine neuesten Inspektions-Kennzahlen für den Zeitraum von April 2017 bis März 2018 veröffentlicht. Seit dem Jahr 2009 werden diese Pharmakovigilanz-Inspektionsmetriken jährlich durchgeführt und veröffentlicht.

Im Zeitraum vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 führte das Good Pharmacovigilance Practice (GPvP) Inspektorat der britischen Behörde 22 Inspektionen bei Zulassungsinhabern durch. Ziel dieser Inspektionen war es, die Einhaltung bestehender EU und nationaler Pharmakovigilanz-Vorschriften, sowie Richtlinien der Good Pharmacovigilance Practice (GVP) zu überprüfen. Die Anzahl der in diesem Zeitraum durchgeführten Inspektionen war geringer als in den Vorjahren, wobei die Dauer der Inspektionen im Durchschnitt länger war. Gemäß GVP Modul III wird der Inspektionsplan nach einem risikobasierten Ansatz entwickelt. Die zunehmende Dauer pro Inspektion ist auf die Risikofaktoren zurückzuführen, die bei der Vorbereitung der Inspektion berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Risikofaktoren, die bei der Entwicklung des Inspektionsprogramms 2017/18 berücksichtigt wurden, waren:

  • Produktrisiko,
  • Komplexität des Pharmakovigilanz-Systems (PS),
  • Komplexität und Größe der beteiligten Organisation(en),
  • Compliance- und Inspektionshistorie eines Unternehmens.

Kategorisierung der Ergebnisse

In dem Berichtszeitraum wurden vier kritische Mängel identifiziert, die aus drei Inspektionen stammen. Sie betrafen weitgehend die folgenden Bereiche:

  • Risikomanagement (2),
  • QMS, Qualitätsmanagementsystem (1),
  • Sicherheitsbewertung (1).

Darüber hinaus wurden bei diesen drei Inspektionen auch mehrere schwerwiegende Verstöße (major findings) in anderen Bereichen des PS gefunden.

Insgesamt wurden im Inspektionszeitraum 89 schwerwiegende Verstöße identifiziert. In jeder Inspektion wurde mindestens ein schwerwiegender Verstoß beobachtet, die Anzahl der major findings lag zwischen eins und acht. Die Themen mit dem höchsten Anteil an major findings im betreffenden Zeitraum waren:

  • Risikomanagement (25%) [z.B. Pflege von Risikomanagementplänen (Risk Management Plans = RMPs) und Referenzsicherheitsinformationen (reference safety information = RSI)], gefolgt von
  • Nichteinhaltung im QMS (21%) [z.B. Verfahren, Aufzeichnungs-Management, Training, Verträge; Audit und Abweichungsmanagement einschließlich CAPA-Management; PV-Systemüberwachung und Governance, einschließlich Leistungsüberwachung und Rolle der QPPV; IT-Systeme und Anwendungen], sowie
  • kontinuierliche Sicherheitsbewertung (18%) [z.B. Signalmanagement, periodische Sicherheitsupdate-Berichte (periodic safety update reports = PSURs)],
  • Mängel bzgl. der Bereitstellung von Informationen zur Überprüfung durch die NCAs und Inspektionen (16%) [z.B. Inspektionsbereitschaft, Übermittlung von Informationen an die NCAs, Pflege von Informationen in der XEVMPD],
  • Management von Nebenwirkungen (12%) [z.B. Fallbearbeitung: Dateneingabe, Kodierung, Bewertung, Nachverfolgung und Berichterstattung; Datenmanagement, einschließlich Migration von Sicherheitsdaten],
  • Sammlung und Zusammenstellung von Nebenwirkungen (7%) [z.B. Sichtung spontaner Quellen von Sicherheitsdaten wie medizinische Informationen, Beschwerden über die Produktqualität; Literaturrecherche; Vereinbarungen über den Austausch von Sicherheitsdaten].

Ein einziger als "Sonstiger" gemeldeter schwerwiegender Mangel wurde identifiziert: Er bezog sich auf die Pharmakovigilanz für biologische Arzneimittel und war auf die Nichteinhaltung der spezifischen Anforderungen in GVP Kapitel PII ("Product- or population-specific considerations II: Biological medicinal products") zurückzuführen. Dies war allerdings nicht der einzige Mangel, der im Zeitraum 2017/18 gegen GVP Kapitel PII gefunden wurde: Weitere Verstöße gegen GVP Kapitel PII wurden unter dem spezifischen Bereich der Nichteinhaltung von Vorgaben vermerkt, z.B. bei der Erfüllung der Anforderungen an die laufende Sicherheitsbewertung für biologische Arzneimittel.

Im Berichtszeitraum wurden 69 geringfügige Mängel (minor findings) gemeldet. Das Qualitätsmanagementsystem war der größte Teil davon (26%), gefolgt vom Management von Nebenwirkungen (17%), Risikomanagement - laufende Sicherheitsbewertung - Bereitstellung von Informationen zur Überwachung durch NCAs und Inspektionen (jeweils 14%), Sammlung und Zusammenstellung von Nebenwirkungen (9%) und Pharmakovigilanz in klinischen Studien (z.B. Aufrechterhaltung von RSI für klinische Studien, SUSAR-Berichterstattung) (3%). Es wurde ein einziger geringfügiger Mangel im Zusammenhang mit der Verwaltung von Social Media-Programmen gefunden.

Zusammengefasst: Risikomanagement ist im Fokus

Die Bereiche, die sich sowohl auf routinemäßige als auch auf zusätzliche Risikomanagement-Aktivitäten beziehen, enthielten den größten Anteil an kritischen und schwerwiegenden Mängeln. Nach Angaben der Behörde wird daher die risikobasierte Inspektions-Planung des MHRA GPvP-Inspektorats weiterhin das Produktrisiko bei Inspektionen berücksichtigen und dabei den Fokus auf die Überprüfung produktspezifischer Aspekte sowie des Pharmakovigilanz-Systems richten.

Auf GOV.UK finden Sie den vollständigen Kennzahlen-Bericht "Official Statistics Pharmacovigilance inspection metrics, 2009 to present".

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