Mikrobielle Abweichungsbehandlung und Sterilitätsprüfung - FDA Warning Letter für einen Compounding Hersteller

Vor einigen Jahren, nach den schweren Zwischenfällen mit fast 800 Meningitis Fällen und den zugehörigen Inspektion beim New England Compounding Center hatte die FDA die Kontrolle für solche Betriebe massiv verstärkt. Das führte damals zu einer Vielzahl von Warning Letters, besonders in 2012 und 2013.

Jetzt  hat die FDA einen Warning Letter an einen Compounding Betrieb veröffentlicht. Im Rahmen ihrer Kontrollen bei  Central Admixture Pharmacy Services fand die FDA schwerwiegende Mängel, die die Patientensicherheit gefährden. Insbesondere wurden Probleme in der sterilen Herstellung festgestellt. Die Inspektion fand vom 27. Februar bis zum 30. März 2023 statt. In der Folge stellte die FDA ein 483er aus, der auch beantwortet wurde. Auch ein freiwilliger Rückruf steriler Arzneimittelprodukte erfolgte. Allerdings stellt die FDA in ihrem jetzt folgenden Warning Letter fest , dass die Herstellpraxis noch immer nicht den Vorgaben des FDCA bzw. GMP entspricht.

Der Hintergrund ist, dass die geltende FDCA-Regularien entsprechend als "Outcourcing-Facility" registrierten Betrieben von bestimmten Anforderungen wie der Zulassungspflicht (Abschnitt 505) und der Etikettierungspflicht (Abschnitt 502(f)(1)) befreit. Allerdings muss eine Herstellung trotzdem den aktuellen GMP (Good Manufacturing Practice)-Vorschriften entsprechen, die in 21 CFR in den Abschnitten 210 und 211 festgelegt sind.

Verstöße gegen das FDCA

Bei der Inspektion zeigte sich, dass die Arzneimittel unter unhygienischen Bedingungen hergestellt wurden, was zu Kontaminationsrisiken führen kann. Es wurde auch festgestellt, dass im betroffenen Unternehmen nach mikrobieller Kontamination in der ISO 5 aseptischen Herstellzone keine angemessene Bewertung und Korrekturmaßnahmen durchgeführt wurden. Folgende weiteren Verstöße listet die FDA auf:
1. Fehlende gründliche Untersuchung bei ungeklärten Abweichungen oder Nichterfüllung von Spezifikationen (gemäß 21 CFR 211.192).
2. Fehlende Laborstandards zur Sicherstellung der Qualität von Komponenten und Endprodukten (2gemäß1 CFR 211.160(b)).

Geforderte Korrekturmaßnahmen

Trotz der Antworten auf das übersandte Formblatt FDA 483 und der Rückrufaktion bewertete die FDA einige der Korrekturmaßnahmen als unzureichend. Sie benennt folgende Mängel:

1. Ihre SOP (Standard Operating Procedure) gewährleistet nicht, dass jede mikrobiologische Kontamination angemessen untersucht und korrigiert wird. Zudem fehlen aktuelle Ergebnisse der Umwelt- und Personalkontrollen in klassifizierten Bereichen.

2. Es wurden keine Daten bereitgestellt, die belegen, dass Ihre schnelle Sterilitätstestmethode geeignet ist. Dies stellt sicher, dass Ihre Methode vor der Freigabe jeder Charge gültige Ergebnisse liefert.
(Übers. der Red.)

Weitere Punkte

Die FDA weist außerdem darauf hin, dass selbst beim Einsatz von externen Einrichtungen und Dienstleistern die Firma selbst verantwortlich bleibt, dass Ihre Prozesse und Rohstoffe den Qualitätsanforderungen, d. h. der GMP Compliance entsprechen.

Wiederholte Verstöße an mehreren Standorten

Darüber hinaus erklärt die FDA, dass sie ähnliche Mängel an anderen Standorten des Unternehmens festgestellt hat, was auf unzureichende Managementkontrollen hinweist. Entsprechend wird die Verantwortlichkeit der Firmenleitung hervorgehoben, alle Mängel zu beheben und die CGMP Compliance sicherzustellen. DieFDA empfiehlt eine umfassende Bewertung der globalen Herstellungsprozesse.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt dem Warning Letter der FDA.

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