Neue Änderung am BTM-Gesetz

Es gibt Änderungen in den Anlagen des BTM-Gesetzes: Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird das synthetische Cannabinoid 5F-MDMB-PICA in die Anlage II des BtMG aufgenommen.  Anlage II (zu § 1 Abs. 1) liste verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Dies sind i.d.R. Rohstoffe, Grundstoffe, Halbsynthetika und Zwischenprodukte, die nicht verschrieben, verabreicht oder zum unmittelbaren Gebrauch überlassen werden dürfen.

In Anlage III des BtMG wird für Clobazam die Ausnahmeregelung für bestimmte flüssige Darreichungsformen erweitert, so dass diese Darreichungsformen nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen und ohne Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.