Neue Änderung am BTM-Gesetz
Seminarempfehlung
27-30 August 2024
Copenhagen, Denmark
including 8 Interactive Workshops
Es gibt Änderungen in den Anlagen des BTM-Gesetzes: Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wird das synthetische Cannabinoid 5F-MDMB-PICA in die Anlage II des BtMG aufgenommen. Anlage II (zu § 1 Abs. 1) liste verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Dies sind i.d.R. Rohstoffe, Grundstoffe, Halbsynthetika und Zwischenprodukte, die nicht verschrieben, verabreicht oder zum unmittelbaren Gebrauch überlassen werden dürfen.
In Anlage III des BtMG wird für Clobazam die Ausnahmeregelung für bestimmte flüssige Darreichungsformen erweitert, so dass diese Darreichungsformen nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen und ohne Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können.