Neue Anforderungen der FDA an Stabilitätsprüfungen von Generika

Wer bisher bei der FDA einen Antrag auf Zulassung eines Generikums für den amerkanischen Markt gestellt hat, konnte sich, was die Daten für die Stabilitätsprüfung betraf, auf eine Mitteilung der FDA an die Pharmaindustrie aus dem Jahr 1995 stützen. In diesem "Letter to Industry" erklärte das "Office of Generic Drugs (OGD)", dass Stabilitätsdaten aus Studien unter Langzeitbedingungen (z.B. 25°C +/-2°C; 60% +/- 5% rel. Feuchte), wie sie in der Leitlinie ICH Q1A(R2) beschrieben sind, akzeptiert werden.

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Industrie zu diesem Thema hat die FDA nun diese Anforderungen präzisiert und erweitert. Im Juni diesen Jahres erschien eine "Guidance for Industry" mit dem Titel "ANDAs: Stability Testing of Drug Substances and Products". In dieser Guideline wird in 7 Punkten aufgeführt, was die FDA in einem Generika-Zulassungsantrag (Abbreviated New Drug Application; ANDA) an Daten und Informationen zur Stabilität des Arzneimittels erwartet:

1. Stabilitätsdaten aus 3 Pilotchargen oder 2 Pilotchargen + 1 Charge in kleinem Maßstab. Weichen die Größen der Pilotchargen von den Vorgaben der ICH-Guideline ab, ist dies zu begründen.

2. 6-Monatsdaten aus Studien, die Daten aus beschleunigten und Langzeit-Bedingungen enthalten, vom Zeitpunkt der Einreichung an gerechnet. Für die intermediären Bedingungen sind die Vorgaben der ICH-Guideline zu beachten.

3. Daten aus möglichst vielen Chargen.

4. Herstellung und Verpackung der Chargen müssen den späteren kommerziellen Bedingungen entsprechen.

5. Verwendung einer vollständig verpackten Primärcharge.

6. Bei Anwendung des Bracketing und Matrixing-Prüfdesigns nach ICH Q3D sind alle 3 Primärchargen zu verwenden.

7. Eine statistische Datenanalyse nach ICH Q1D, Anhang A ist vorzulegen.

Wie bei anderen FDA-Guidelines ist auch hier eine abweichende Vorgehensweise erlaubt. Es ist jedoch zu begründen, dass mit dem alternativen Ansatz ebenso zweifelsfrei die Stabilität des generischen Arzneimittels belegt werden kann.

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