Neue EMA Guideline für Produkte mit modifizierter Wirkstoff-Freigabe

Im September 2012 hat die EMA einen Entwurf der "Guideline on Quality of Oral Modified Release Products" veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist läuft bis 15. März 2013.

Es gibt eine ganze Reihe von pharmazeutischen Darreichungsformen, bei denen die Freisetzung des Wirkstoffes im Vergleich zur konventionellen Freisetzung verändert wird, um bsplw. die therapeutische Wirksamkeit zu verlängern oder um toxische Effekte zu verringern.

Grundsätzlich unterscheidet die Guideline orale Darreichungsformen mit verlängerter ("prolonged") Wirkstoff-Freisetzung und verzögerter ("delayed") Wirkstoff-Freisetzung.

Ein Schwerpunkt der Guideline liegt auf der Entwicklung der Dissolution-Methoden. Hierbei soll die Freisetzungsrate des Wirkstoffes durch in vitro Freisetzungsverfahren überprüft werden. Wichtig ist hierbei, dass die in vitro Freisetzungsmethode in der Lage ist,

  • zwischen Chargen zu diskriminieren bezüglich kritischer Variablen in der Herstellung, die einen Einfluss auf die gewünschte Bioverfügbarkeit haben könnten,
  • die Konsistenz der Chargen zu belegen (klinische Prüfung, Bioverfügbarkeit, Produktionschargen),
  • die Stabilität der relevanten Freisetzungscharakteristiken über die gesamte Laufzeit zu bestimmen.

Hierzu muss die Formulierung mit der verlängerten Wirkstoff-Freisetzung in vitro überprüft werden mit unterschiedlichen Bedingungen hinsichtlich Medium, pH Wert, Gerät, Rührgeschwindigkeit, etc.. Es sollen schließlich die Testbedingungen gewählt werden, mit denen die beste Diskriminierung erzielt werden kann.

Alle weiteren Detailempfehlungen zur Prüfung auf Wirkstoff-Freisetzung finden Sie im vollständigen Entwurf der EMA Guideline.

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