Neue ICH Guideline Q11 publiziert

Am 16. Juni 2011 publizierte die ICH die Guideline Q11 zur Entwicklung und Herstellung von Wirkstoffen (chemical entities and biotechnological/biological entities) als "Step 3" Dokument.

Interessanterweise hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) dieses Dokument bereits vor der Aktualisierung der Webseite der International Conference on Harmonisation (ICH) publiziert. In den kommenden Tagen werden die FDA (USA) und die PMDA (Japan) das Dokument auf ihren Webseiten ebenfalls veröffentlichen. Die Guideline wird erhebliche Auswirkungen auf die Industrie haben, da durch das Dokument ein internationaler Standard für die Herstellung und die Entwicklung von Wirkstoffen geschaffen wird.

Die Guideline beschreibt die Herangehensweisen zum Entwicklungsprozess und liefert Vorgaben zu den Informationen, die in den 3.2.S.2.2 - 3.2.S.2.6-Kapiteln des CTD enthalten sein sollen. Darüber hinaus werden Erläuterungen im Hinblick auf die Entwicklung und Herstellung von Wirkstoffen gegeben, um die Grundsätze, die in den ICH Guidelines zur pharmazeutischen Entwicklung (Q8), Qualitäts-Risikomangement (Q9) und pharmazeutischen Qualitätssystemen (Q10) enthalten sind, umzusetzen.

Die Guideline besteht aus 27 Seiten. Die ersten Kapitel 1 - 9 enthalten den Anforderungskatalog. Ab Seite 17 werden aber 5 Beispiele aufgelistet:

  • Beispiel 1: Linking Material Attributes and Process Parameters to Drug Substance CQAs - Chemical Entity
  • Beispiel 2: Use of Quality Risk Management to Support Lifecycle Management of Process Parameters
  • Beispiel 3: Presentation of a Design Space for a Biotechnological Product Unit Operation
  • Beispiel 4: Selecting an Appropriate Starting Material
  • Beispiel 5: Summary of Control Elements for select CQAs

Firmen stehen mehrere Ansätze für die Entwicklung eines Wirkstoffes zur Verfügung. Im Sinne dieser Leitlinie werden die Begriffe "traditional" (traditionell) und "enhanced" (erweitert) zur Beschreibung von zwei möglichen Ansätzen verwendet. Die traditionelle Methode definiert Sollwerte und Einsatzbereiche für Prozessparameter. In der Regel basiert die Kontrollstrategie auf der Beweisführung zur Reproduzierbarkeit von Prozessen, um die festgesetzten Akzeptanzkriterien zu erfüllen. Der erweiterte Ansatz verwendet Risikomanagement und wissenschaftliche Erkenntnisse, um Prozessparameter und Verfahrentechniken auszuwählen. Diese haben einen Einfluss auf kritische Qualitätsattribute (CQAs), die in weiteren Studien zum Aufbau von Design Space(s) und Kontrollstrategien über den gesamten Lebenszyklus des Wirkstoffes einsetzbar sind.

Wie in ICH Q8 für Arzneimittel diskutiert, kann ein verbessertes Verständnis des Wirkstoffes und dessen Herstellungsprozess die Basis für flexiblere regulatorische Ansätze sein. Der Umfang der  regulatorischen Flexibilität wird durch die im Zulassungsantrag angegebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse bestimmt.

Traditionelle und erweiterte Ansätze schließen sich gegenseitig nicht aus. Eine Firma kann entweder eine traditionelle oder eine erweitere Methode zur Wirkstoffentwicklung einsetzen oder beide Methoden kombinieren.

Veranstaltungsempfehlung:

Bei der 14.  European API Conference vom 16.-18. November 2011 in München wird Brian Withers, Leiter der ICH Q11 Expert Working Group, über die praktischen Auswirkungen der neuen Guideline sprechen: www.api-conference.org.

Quelle/Download ICH Q11: EMA Webseite

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