Neue ICH Q9-Revision zum Qualitätsrisikomanagement wird gültig: Detaillierte Analyse

Im Januar konnten Sie über die Veröffentlichung der revidierten ICH Q9-Leitlinie lesen. Was ist neu im Qualitätsrisikomanagement (QRM)?

Änderungsziele der Revision waren Verbesserungen in vier Bereichen:

  • Subjektivität bei den Risikobewertungen und den Ergebnissen des QRM
  • Unzureichendes Management von Liefer- und Produktverfügbarkeitsrisiken
  • Mangelndes Verständnis über QRM-Formalien
  • Mangelnde Klarheit über risikobasierte Entscheidungsfindung

Auch über den Entwurf zur Revision hatten wir ausführlich informiert. Welche weiteren wichtigen Änderungen kamen nun noch im finalen Dokument hinzu? Nachfolgend eine detaillierte Analyse dieser Änderungen.

Die Revision umfasst nun ingesamt 25 Seiten, das ursprüngliche Dokument hatte 19 Seiten. Im Vergleich zum Entwurf sind im Inhaltsverzeichnis noch einmal weitere Unterkapitel hinzugekommen. Neben den schon im Entwurf genannten Formalien zum Qualitätsrisikomanagement (5.1) und  risikobasierter Entscheidungsfindung (5.2.) kam nun noch ein Unterkapitel  Management und Minimierung von Subjektivität (5.3) hinzu. Das neue Unterkapitel 6.1 Die Rolle des QRM bei der Adressierung von Produktverfügbarkeits-Risiken bedingt durch Qualitäts-/Herstellungsprobleme dient allerdings nur einer besseren Gliederung. Inhaltlich ist hier wenig Neues hinzugekommen. Beibehalten wurde auch der im Entwurf schon vorhandene neue Punkt II.9  Qualitätsrisikomanagement als Teil der Lieferketten-Kontrolle/Steuerung.

Die Einführung ist mit nun 1,5 Seiten umfangreicher, als im Orginaldokument (1 Seite). Das ist verständlich, werden doch die neu hinzu gekommen Teile (Subjektivität, Arzneimittelengpässe, etc.) auch in der Einführung nun adressiert. Neu und unverändert zum Entwurf ist die Änderung im Risikomanagement-Prozess von Risiko-Identifikation zu Gefahrenidentifikation.

Neu im Vergleich zum Originaldokument ist auch ein weiterer Aufzählungspunkt zum Thema Subjektivität unter 4.1. zu Verantwortlichkeiten. Dieser war allerdings auch schon im Entwurfsdokument enthalten. Im Gegensatz zum Entwurfsdokument und neu im Vergleich zum Orginal ist die Passage zur Subjektivität unter 4.1 nun zum eigenständigen Punkt 5.3 geworden.

Risikomanagement

In der Beschreibung des Risikomanagementprozesses wurde konsequenterweise im finalen Dokument nun auch Risiko-Identifikation zu Gefahrenidentifikation. Dies zeigt sich auch im Kapitel 7 zu Definitionen, wo die Risikoidentifikation nun entfallen ist, wie auch schon im Entwurfsdokument. Eine kleine Änderung gabe es noch zu Risiko-Akzeptanz, ein Satz entfiel.

Im 5. Kapitel Risikomanagement-Methoden, kam schon gleich im ersten Absatz ein neuer Satz hinzu, der darauf hinweist, dass bei der Entdeckbarkeit nicht-diskrete Faktoren eine Rolle spielen können. Deshalb sind  Entdeckbarkeits-Kontrollen wichtig, da sie die Wahrscheinlichkeit eines Auftretens reduzieren können.

Im zweiten Absatz ist der Hinweis auf informelle Risikoanalyse-Wege gestrichen worden. Die Idee dahinter scheint zu sein, dass es nicht um entweder informell oder formell zu gehen scheint, sondern dass fließende Übergänge risikobezogen möglich sind. Dies wird auch in der Einführung zum Annex I nochmals explizit erwähnt, wie auch schon im Entwurf zu lesen.

Größere Änderungen gab es im Kapitel 5 Risikomanagement-Methoden auch durch die Einführung von Passagen zur Subjektivität. Im Entwurfsdokument kamen schon neue Unterkapitel  zu den Formalien (5.1), zu riskikobasierten Entscheidungen (5.2.), und nun noch, ganz neu, im finalen Dokument zum Managen und Minimieren von Subjektivitäten (5.3.) hinzu. Wie schon oben kurz erwähnt, ist das eine ursprüngliche Passage aus 4.1 des Entwurfsdokumentes. Generell wird bei der Entscheidungsfindung (5.2.) auf Wissensmanagement (gemäß ICH Q10) hingewiesen und auch auf die Datenintegrität im Rahmen von Entscheidungen. Im neuen Kapitel 5.3, wird auf die Schwierigkeit Subjektivität zu vermeiden hingewiesen und empfohlen, dieses Thema immer mit in Betracht zu ziehen, wenn es um Vermutungen oder gar um Voreingenommenheit geht.

Im Vergleich zum Entwurf gab es im Kapitel 6  zur Einbindung von QRM in Industrie und Behörden-Abläufe nur relativ wenige textliche Anpassungen, aber ein neues Unterkapitel, wie schon oben beschrieben. Ferner ist noch eine Absatz zum Hinweis auf Annex II.2, der ebenfalls hilfreich sein kann in Verbindung mit Risiken zu Produktverfügbarkeiten, im Vergleich zum Entwurfsdokument und folglich auch zum Originaldokument hinzugekommen.

Generell wurden die Referenzen (Kapitel 8) , inbesondere Normenzitate, aktualisiert und neue Literaturzitate hinzugefügt.

Änderungen in den Anhängen

Im Annex I zu QRM Methods and Tools gab es generell wenig Änderungen. Auffällig ist ein Schreibfehler im Kapitel I.5 (HACCP): haard(s), gemeint ist sicherlich hazard(s). Unter I.9 (Supporting Statistical Tools) wurden die aufgeführten Normen bzgl. der Ausgabe aktualisiert..

Im Annex II ist die gößte Änderung zum Originaldokument die Einführung des Kapitels II.9 (QRM als Teil der Lieferketten-Steuerung/Kontrolle). Hier gab es auch einige wenige Änderungen zum Entwurfsdokument, die allerdings nicht fundamental sind.

Fazit: Die Zielstellung des Updates des Orginaldokumentes hinsichtlich Verbesserungen in vier Bereichen:

  • Subjektivität bei den Risikobewertungen und den Ergebnissen des QRM
  • Unzureichendes Management von Liefer- und Produktverfügbarkeitsrisiken
  • Mangelndes Verständnis über QRM-Formalien
  • Mangelnde Klarheit über risikobasierte Entscheidungsfindung

wurde umgesetzt. Wer das Entwurfsdokument schon ausführlich gelesen hat, ist schon gut vorbereitet. Die Änderungen des finalen Dokumentes zum Entwurfsdokument sind nicht sehr erheblich. Nun hat "die ICH" noch die Aufgabe, neues Schulungsmaterial zur Revision zu erstellen, wie auch schon angekündigt.

Die Revision 1 ist mittlerweile auf der EMA-Webseite veröffentlicht und wird am 23. Juli 2023 gültig.

PS. Auf dem ICH Q9-Kurs am 20./21. April 2023 in Mannheim gehen die Referenten explizit auf die Änderungen, die die Revision mit sich bringt ein.

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