Neuerungen im Betäubungsmittelgesetz (Anlagen)
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Die 18. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes wurde am 2. Juni im Bundesrat beschlossen. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Mit der Änderung sollen die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) an den aktuellen Erkenntnisstand bei der Beurteilung bestimmter Stoffe als Betäubungsmittel angepasst werden (Grundlage ist die gesetzlichen Ermächtigung in §1 Abs. 2 BtMG). So sollen zwölf weitere neue psychoaktive Stoffe (NPS) in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden, darunter fünf synthetische Opioide, sechs synthetische Cannabinoide und ein Cathinon-Derivat. Des Weiteren sollen bei vier Stoffen der Anlage I des BtMG deren Bezeichnungen um aktuelle Trivialnamen ergänzt werden.
Details finden sich in der Drucksache 282/17.