Neues Aide Memoire der ZLG zur Überwachung von Steril-Herstellern

Die Expertenfachgruppe 3 des ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) hat kürzlich ein neues Aide Mémoire (AiM) veröffentlicht, das Inspektoren einen Leitfaden zur GMP-Überwachung von Steril-Herstellern an die Hand gibt, vergleichbar mit den "Guides to Inspektion" der US FDA. Das nun vorliegende Aide Mémoire ergänzt das AiM "Überwachung von Arzneimittelherstellern" um spezifische Anforderungen für die Hersteller von sterilen/aseptisch hergestellten Arzneimitteln. Die Kapiteleinteilung und Nummerierung entspricht dabei der Struktur des Annex 1. Auch für Pharmahersteller ist das AiM interessant, gibt es doch darüber Aufschluss, was Behörden bei GMP-Inspektionen als Stand der Technik erwarten und in welchen Bereichen mit Fragen zu rechnen ist.

An vielen Stellen ist das AiM sehr viel ausführlicher als der zu Grunde liegende Annex 1. Auffallend ist die vor allem in den Kapitel über die Reinraum-Klassifizierung, Qualifizierung und Requalifizierung. Während der Annex 1 nur auf die EN/ISO 14644 Reihe (Blätter 1-4) verweist, sind im AiM konkrete Vorgaben und Hinweise enthalten. So sind beispielsweise die in der Qualifizierung erwarteten Prüfparameter gelistet:

  • Dichtheit und Leckluft bei Lüftungskanälen
  • Messung des Über-/Unterdrucks im Reinraum
  • Bestimmung der Luftwechselzahl
  • Lecktests der eingebauten endständigen Filter
  • Messung der Strömungsrichtung und -geschwindigkeit in Räumen mit TAV
  • Messung der Erholzeit in Räumen mit TMS
  • Bestimmung der Reinraumklasse
  • Rauchstudien zur Visualisierung der Strömungsverhältnisse
  • Temperatur
  • Feuchte

Sogar die im Messprotokoll der Partikelprüfung erwarteten Punkte sind hier einzeln aufgeführt. Auch der Prüfumfang für die Requalifizierung sowie die erwarteten Frequenzen sind beschrieben. Als Grundlage dient wieder die 14644-Reihe (inklusive Anhang!) aber auch das PIC/S-Dokument PI 032-2, welches ebenfalls die Vorgaben des Annex 1 genauer interpretiert.

Ein anderes Beispiel ist Kapitel 20 (Warn- und Aktionslimits für Partikel und Keimzahlen). Hier wird im Annex 1 nur von ‚geeigneten Limits' gesprochen. Das AiM macht hingegen konkrete Angaben z.B. über die Standardabweichung für Partikelmessungen und gibt Formeln für Grenzwerte für die Keimzahlen an, die nicht normal-verteilt sind.

Ein weiteres Beispiel ist Kapitel 37 (Schulung). Hier ist im Annex 1 nur von einer regelmäßigen Schulung der sachgemäßen Herstellung steriler Arzneimittel des im reinen Bereich tätigen Personals die Rede. Das AiM hingegen ist sehr viel konkreter und fordert für Personal im A/B Bereich ein dreimalig erfolgreiches Einschleusen unter Aufsicht inklusive einem mikrobiologischen Monitorings des Personals. Zusätzlich wird eine mindestens jährlich durchgeführte Requalifizierung des Einschleusungsvorgangs erwartet.

Näheres finden Sie auch direkt im ZLG-Dokument "Überwachung von Steril-Herstellern".

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