Neues aus der Betäubungsmittelgesetzgebung

Mit der 26. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (26. BtMÄndV) vom 20. Juli 2012 wurden die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes und die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV) an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst:

  • 28 missbräuchlich in Modedrogen verwendete psychoaktive Stoffe werden in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen.
  • Tilidin-haltige Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung werden durch Anpassung der Ausnahmeregelung für Tilidin  in Anlage III mit Wirkung vom 1. Januar 2013 den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt.
  • Höchstverschreibungsmengen für Verschreibungen durch einen Arzt werden für Cannabisextrakt, Dexamfetamin und Flunitrazepam erstmalig festgelegt und für Methylphenidat den therapeutischen Erfordernissen angepasst.

Quelle: BfArM

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