Neues aus der Betäubungsmittelgesetzgebung: elektronische Abgabebelege

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung vom 17. August 2011 treten folgende Änderungen in Kraft:

Neben dem weiterhin möglichen Papierbelegverfahren wird als Alternative ein elektronisches Abgabebelegverfahren etabliert. Die Frist zur Übersendung der Abgabemeldungen (und im Falle von Korrekturen der Lieferscheindoppel) wird zur Verfahrensvereinfachung sowohl für die Papierbelege als auch für das elektronische Verfahren auf sieben Tage ausgedehnt.

In der hierzu herausgegebenen Bekanntmachung des BfArM vom 2. September 2011 sind neben dem zu verwendenden elektronischen Muster und dem Format, in dem die elektronischen Dokumente einzureichen sind, die Einzelheiten des Verfahrens für die elektronische Übermittlung, einschließlich des Verschlüsselungsstandards, festgelegt.

Quelle: BfArM

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