Neues Tierarzneimittelgesetz jetzt auch beschlossen
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16./17. Januar 2025
Praktische Umsetzung der regulatorischen Vorgaben
Im deutschen Arzneimittelrecht gibt es bald ein neues Gesetz. Nachdem bereits dem überarbeiteten Arzneimittelgesetz (AMG) zugestimmt wurde und dies am 01. November 2021 in Kraft treten wird, hat nun der Bundesrat auch dem ganz neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zugestimmt (Drucksache 659/1/21). Somit werden zukünftig die Anforderungen an Human- und Tierarzneimitteln in getrennten Gesetzen geregelt sein. Diese muss noch zur Unterschrift zum Bundespräsidenten und wird dann im Bundesgesetzblatt verkündet. In Kraft treten wird es dann am 28. Januar 2022.
In der Beschlussdrucksache (659/21(B)) wird die Bundesregierung allerdings noch gebeten, darauf hinzuwirken, dass "Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/6 geändert wird oder alternativ eine Ausnahmeregelung in § 15 Absatz 3 TAMG aufgenommen wird, um praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte in die Lage zu versetzen, bestimmte Tierarten im Therapienotstand mit Tierarzneimitteln aus Drittstaaten behandeln zu können."
Auch bittet der Bundesrat die kommende Regierung darum, "zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die im Gesetzgebungsverfahren deutlich gewordenen Schnittstellen und Rechtsunsicherheiten auszuräumen" inklusive einer Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf alle Menschen mit Behinderungen und der Schaffung eines Kostenausgleichs aus Bundesmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Rehabilitation.