Neuestes AMG in Kraft

Das 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist am 12. August im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 13. August in Kraft.

Mit der neuesten AMG-Novelle werden eine europäische Richtlinie zur Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln umgesetzt und bestehende Dopingvorschriften verschärft. Im Bereich der Sicherheitsüberwachung wird eine Begründungspflicht für pharmazeutische Unternehmen eingeführt, die vorübergehend oder endgültig ein Arzneimittel vom Markt nehmen.

Quelle: Pressemitteilung des BMG

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