Non-Compliance Reports bei europäischen Herstellern steriler Arzneimittel

Non-Compliance Reports werden von europäischen Überwachungsbehörden in der EudraGMDP-Datenbank der European Medicines Agency (EMA) veröffentlicht. Sie beziehen sich auf Inspektionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (European Union). Die Non-Compliance Reports werden von den nationalen Behörden eigenverantwortlich auf einem standardisierten Formblatt in die Datenbank eingestellt. Für die betroffene Firma hat ein solcher Non-Compliance Report bis zur Behebung der Verstöße schwerwiegende Konsequenzen. Es wird ein Ruhen der Zulassung sowie Rückrufe der betroffenen Produkte angeordnet.

Am 2. Februar 2016 veröffentlichte die spanische Überwachungsbehörde einen entsprechenden Non-Compliance Report gegen die spanische Firma Farma Mediterrania S.L. Neben Mängeln im Bereich Sekundärverpackungen und im Bereich QK wurden auch erhebliche Mängel in Bezug auf die Sterilherstellung aufgeführt. Ein kritischer Mangel wurde hier beim Steriltest beschrieben. Dessen Resultate wurden unkritisch akzeptiert obwohl bei Abweichungen in vorherigen Steriltests kein Ursachenfindung durchgeführt wurde. Darüber hinaus gab es weitere schwerwiegende Mängel: 

  • Media Fills wurden nicht alle 6 Monate durchgeführt wie auch die abgefüllten Einheiten nicht bei der richtigen Temperatur inkubiert  
  • Das Belüftungssystem wurde nicht ausreichend qualifiziert, und es wurde nur in "at rest" und nicht auch "in operation" geprüft
  • Es wurde kein Wachstumstest für die beim Steriltest, beim Media Fill und beim mikrobiologischen Umgebungsmonitoring verwendeten Media durchgeführt

Am 19. Januar 2016 veröffentlichte die polnische Überwachungsbehörde (GIF) einen Non-Compliance Report gegen die polnische Tochterfirma Agila Specialities Polska Sp. z o.o.. Dieser Non-Compliance Report bezog sich fast ausschließlich auf "Sterilthemen" und listete 29 schwerwiegende Mängel, u.a.:

  • Design und Qualifizierung des Lüftungssystems, der Laminarflow-Bereiche und der Reinraumzonen
  • Reinigung und Wartung der Reinraumzonen
  • Produktion und Chargenfreigabe erfolgten nicht unter GMP-Bedingungen
  • Änderungskontrolle bei signifikanten Modifikationen von Abfülllinien. Es erfolgte keine Neuqualifikation nach der Änderung
  • Druckdifferenz zwischen der Reinraumklasse B und C < 10 Pa
  • Fehlende oder nicht ausreichende Wartung in den Reinräumen
  • Der Filtrationsprozess wurde nicht ausreichend validiert
  • Fehlender Nachweis von Klasse A Bedingungen im Gefriertrockner

Quelle: EudraGMDP Datenbank der EMA

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