Ph. Eur. Kapitel "Allgemeine Hinweise" - Neue Struktur und neuer Inhalt
Seminarempfehlung
26./27. März 2025
Die Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) Kommission hat eine überarbeitete Version des Ph. Eur. Kapitels 1 "Allgemeine Hinweise" verabschiedet, um mehr Klarheit für Anwender zu schaffen.
Neue Struktur und neuer Inhalt
Das überarbeitete Ph. Eur. Kapitel 1 "General Notices" enthält neue Ergänzungen wie
- einen Abschnitt über Monographien für Arzneimittel, die chemisch definierte Wirkstoffe enthalten. Dieser neue Abschnitt enthält auch Informationen über verwandte Stoffe und Verunreinigungen.
- einen Unterabschnitt zum "Nachweis der Eignung von Monographien".
- einen einzigen Abschnitt über Monographien zu pflanzlichen Arzneimitteln, der alle Absätze enthält, die zuvor über den Text verteilt waren.
- eine Erläuterung der Rundungsregel, Informationen zu chiralen Substanzen und ein Beispiel für Äquivalente (in den Abschnitten zu Tests und Assays).
- eine Klarstellung des Umfangs der ersten und zweiten Identifizierungsreihe und der alternativen Identifizierungen.
Darüber hinaus wurden die Formulierungen und die Terminologie weiter harmonisiert. Zum Beispiel:
- "Arzneimittel" wird anstelle von "Fertigprodukt" und "pharmazeutische Zubereitung" gewählt.
- "Haltbarkeitsdauer" und "Zeitraum für Wiederholungsprüfungen" (re-test period) werden anstelle von "Anwendungsdauer" und "Gültigkeitsdauer" (period of validity) verwendet.
Das überarbeitete Ph. Eur. Kapitel 1 Allgemeine Hinweise wird im Ph. Eur. Supplement 10.7 im Oktober 2021 verfügbar sein (Implementierungsdatum: 1. April 2022).
Weitere Informationen finden Sie im EDQM Newsroom: Adoption of the revised General Notices chapter.