QP Declaration: EMA veröffentlicht Kommentare

Vor über drei Jahren hat die EMA zwei Entwürfe zur QP's Declaration zur GMP-Compliance von als Ausgangsmaterial eingesetzten Wirkstoffen und die Prüfung ihrer Lieferkette namens "The QP declaration template" veröffentlicht:

1. Entwurfsvorlage für die Qualified Person's Declaration
und
2. Fragen und Antworten für die Qualified Person's Declaration

Die QP Declaration soll einen Antrag für eine neue Zulassung, für Änderungen oder Erneuerungen eines in der EU zugelassenen Arzneimittels begleiten.

Die öffentliche Konsultation für die Entwurfsvorlage endete am 30. April 2011. Im Juni 2014 wurde die finale Version zusammen mit einer Guidance für die Vorlage veröffentlicht. Nun, drei Monate nach der Veröffentlichung des finalen Dokuments, wurden die Kommentare von 2011 veröffentlicht.

Die Antworten auf diese Kommentare liefern auch nützliche und interessante Hintergrundinformationen über Erwartungen der EMA bzgl. Audits und Lieferantenqualifizierung.

Das Dokument ist 93 Seiten lang und zeigt , dass einige Kommentare und Vorschläge der verschiedenen Interessengruppen - wie z.B. der Europäischen QP Association - berücksichtigt wurden und dass manche Verbesserungsvorschläge implementiert wurden. Beim Thema Audit werden z.B. nun weniger Details verlangt. Die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette wurde gestrichen; dies soll im GMP-System dokumentiert und abgehandelt werden.

Jedoch hat die EMA mehrere Vorschläge der Industrie für die QP Declaration abgelehnt:

Manche Beteiligten hatten gefordert, dass die meisten für die QP Declaration erforderlichen Informationen in der Auditdokumentation oder dem Lieferantenqualifizierungsprogramm dokumentiert werden sollten und nicht Teil eines Zulassungsdossiers sein sollten. Aber die QP Declaration ist immer noch Teil des Zulassungsantrags. Die EMA erachtet weiterhin einen Zeitraum von 3 Jahren für Wirkstoffaudits als gute Praxis. Ausnahmen zu diesem Standard sind nur von Fall zu Fall möglich und können nicht verallgemeinert werden.

Der Wunsch, dass GMP-Zertifikate einer zuständigen Behörde Audits durch die Firma ersetzen könnten, wird ein Wunsch bleiben. Die EMA verweist auf ihr Q&A-Dokument*, in dem steht, dass Audits vom Zulassungsinhaber oder auch in seinem Auftrag von geeigneten Auftragsauditoren durchgeführt werden sollen. Dennoch sollten Wirkstoffhersteller, die von einer EU-Behörde inspiziert und bei denen kritische GMP-Abweichungen identifiziert wurden, nicht als Wirkstoffquellen benutzt werden. Audits durch akkreditierte Prüfstellen im Auftrag des Auftragsnehmers werden auch nicht akzeptiert. Darüber hinaus muss der Wirkstofflieferant vor dem Kauf des Materials bewertet und als geeignet betrachtet werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. Vor-Ort Audits nicht durchgeführt werden, müssen weitere Dokumente (und nicht die QP Declaration) gemäß dem Guidance-Dokument eingereicht und von Fall zu Fall berücksichtigt werden. Gemeinsame Audits und das Teilen von Auditberichten ist dann möglich, wenn dies angemessenen vertraglich geregelt wird.

Die Angst der Europäischen QP Association und anderer Beteiligten, dass die Offenlegung (interner) Auditberichte während Inspektionen der zuständigen Behörde einen Prozess paralleler Auditberichte (einen für den offiziellen Teil zum Vorlegen während einer Inspektion und einen parallelen für interne Zwecke) auslösen könnte, wurde nicht anerkannt. So können GMP-Inspektoren diese Auditberichte während GMP Behördeninspektionen einsehen.

Die Anforderung nach einer ausreichenden Übergangszeit von 24 Monaten für die Implementierung der QP Declaration wurde abgelehnt (wird "nicht als notwendig angesehen").

Die EMA betont, dass die QP Declaration auch den Ausgangsstoff zur Wirkstoffsynthese beinhaltet (laut Syntheseweg im DMF). Einige Beteiligten dachten, es wäre besser, auf ein Active Substance Master File (ASMF) zu verweisen und die QP Declaration nur auf den Herstellungsort zu beschränken, der für den letzten qualitätsbezogenen Herstellungsschritt des Wirkstoffs zuständig ist.

* Q&A: Good Manufacturing Practice (GMP), EU GMP guide part II Basic requirements for active substances used as starting materials: GMP compliance for active substances (Q2)

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