QPs: Bundesrat fordert Nachbesserung von §15 AMG

Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Entwurf des 4. Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften veröffentlicht (Drucksache 120/1/16). Hierin bittet der Bundesrat u.a. darum, die Vorschrift bezüglich der erforderlichen Sachkenntnis der sachkundigen Person an neu entstandene Hochschulabschlüsse anzupassen. Hierzu heißt es: "Aufgrund der geänderten Hochschulabschlüsse und einer Vielzahl neuer Studiengänge (zum Beispiel Pharmaceutical Sciences) ist eine Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften erforderlich."
Auch fordert der Bundesrat analog eine Anpassung in § 20c Absatz 3 AMG für den Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis bei der Herstellung von Gewebe und Gewebezubereitungen.

In der Stellungnahme bittet der Bundesrat ferner auch um Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen bei der Zusammensetzung der Ethik-Kommission und der Einrichtung einer Bundesethik-Kommission.

Sehr interessant ist auch die Bitte des Bundesrats, die Systematik des Arzneimittelgesetzes zu prüfen. Die Bundesregierung soll hierzu innerhalb von zwei Jahren einen Bericht vorlegen und darlegen, "wie eine Aufteilung des Arzneimittelgesetzes in separate Rechtsbereiche analog der Systematik der europäischen Richtlinien für Human- und Tierarzneimittel sowie Blut und Gewebe erfolgen kann." Eine durchaus nachvollziehbare und sinnvolle Bitte.

Auch bezüglich des derzeitigen Strafmaßes bei Arzneimittelfälschungen äußert sich der Bundesrat. Seiner Meinung nach genügen die derzeitigen Strafverfolgungsmöglichkeiten und Strafen nicht und man fordert eine Ausweitung der arzneimittelrechtlichen Straftatbestände und der Strafbewehrung. Empfohlen wird, dass sich die Gesetzesänderungen "an den bestehenden strafrechtlichen Regelungen im Betäubungsmittelrecht orientieren."

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