Quo vadis Reinigungsvalidierung im Annex 15
Im Entwurf zur Revision des Annex 15 des EU-GMP Leitfadens (Validierung/Qualifzierung) gab es erhebliche Änderungen im Kapitel Reinigungsvalidierung zum Thema Grenzwertfindung. Basis dafür ist ein EMA Leitlinien-Entwurf "Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities" aus dem Januar 2013. Der Entwurf fokussiert sehr stark auf einen Ansatz zur Berechnung des PDE: Permitted Daily Exposure (anderweitig auch als ADE, Acceptable Daily Exposure bezeichnet). Im Entwurf zur Annex 15 Revision wird dieser PDE nur noch als einziger Grenzwert genannt. Das sorgt für Verunsicherung in der Industrie (s. ECA-Umfrage zur Revision des Annex 15).
Ebenfalls in Revision war das Kapitel 5 (Produktion) des EU GMP-Leitfadens. Auch hier sah der Entwurf die Einbindung des PDE-Konzept mit der Zielrichtung Verhinderung von Kreuzkontaminationen. Auf den o.g. EMA-Leitlinien-Entwurf wurde direkt referenziert. In der finalen Version der Revision von Kapitel 5 ist diese Referenz entfallen.
Fazit: Was bedeutet dies nun für das Kapitel Reinigungsvalidierung im Entwurf zum Annex 15? Das wird sich letztendlich natürlich erst in der Veröffentlichung der finalen Version zeigen. Aber es ist stark davon auszugehen, dass die Ausschließlichkeit des PDE-Konzeptes so nicht mehr vorhanden sein wird. Ggf. werden dann auch die bisher genannten Grenzwerte (10 ppm, 1/1000 Dosis) beibehalten und (gleichberechtigt? ) neben dem PDE-Konzept stehen? Sofern sich das PDE-Konzept noch wiederfindet.
PS: Zum Thema Annex 15-Revision veranstaltet die ECA am 19./20.11.14 in Berlin eine eigenständige Konferenz. Dort wird auch das Thema "mögliche Änderungen zum Thema Reinigungsvalidierung" diskutiert werden.