Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der AMWHV

Kaum haben wir uns einigermaßen an die neue und umfassend geänderte Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) gewöhnt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf für eine weitere Änderung vorgelegt (Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung).

Diesmal sind die Änderungen aber nicht so umfangreich. Sie dienen der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2011/38/EU zur Änderung von Anhang V der Richtlinie 2004/33/EG betreffend die pH-Höchstwerte von Thrombozytenkonzentraten bei Ablauf der Haltbarkeit. Zudem erfolgt eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der AMWHV  in Abgrenzung zu der unmittelbar verbindlichen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 über die Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 und der Richtlinie 2001/83/EG vorgesehenen Pharmakovigilanz-Aktivitäten.

Genaueres lesen Sie im Referentenentwurf der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung".

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.