Risikoprüfung bei der Herstellung von Arzneimitteln aus behördlicher Sicht
Seit Veröffentlichung der ICH-Leitlinie Q9 "Qualitätsrisikomanagement" ist dieses Thema im GMP-Umfeld nahezu omnipräsent. Das Einsatzgebiet von Risikomanagement ist laut ICH Q9 auch sehr weit gefasst. Unter anderem kann es auch Behörden dienlich sein, um z. B. Inspektionen zu priorisieren.
Ein interessanter Ansatz einer Risikoüberprüfung ist Bestandteil der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) in der Schweiz. Als Anhang 1b ist diese Risikoüberprüfung nun fast 1,5 Jahre in Kraft. Das Ergebnis der Risikoüberprüfung dient der Klärung, ob eine kantonale Herstellungsbewilligung für Spitalapotheken und andere genannte Personen erforderlich ist. Die Berechnung des Risikos erfolgt durch einfaches Multiplizieren von festgelegten Faktoren für diverse Kriterien. Und genau diese Faktoren und Kriterien sind interessant, um die Denkweise der Behörde kennen zu lernen. Folgende Kriterien sind benannt.
- Anwendungsart (u. a. parenteral, ophtalmologisch, inhalativ, enteral, topisch)
- Jährliche Produktmenge
- Inhärente Risiken des Wirkstoffs (darunter zählen u.a. solche Kriterien wie Kanzerogenität, Mutagenität, Allergierisiko, therapeutische Breite, Stabilität und Qualität)
- Herstellungsprozess (z. B. aseptisch, endsterilisiert, verdünnen, abfüllen)
- Mengenverhältnis der im Lohnauftrag hergestellten Arzneimittel zu der an die Kundschaft abgegebene Ware (z. B. ausschließlich Lohnauftrag, hauptsächlich Lohnauftrag mit einem Verhältnis von rund 2:1, ausgeglichenes Verhältnis usw.)
Interessant sind die Faktoren, die den einzelnen Kriterien zugeordnet sind. Sie bewegen sich üblicherweise im Bereich von 1 (wenig kritisch) - 5 (sehr kritisch). Wobei beim Kriterium "Anwendungsart" z. B. der Faktor 4 mehrfach vergeben ist (z. B. für inhalative Anwendungen und auch für enterale oder topische Anwendung mit Anforderungen an Sterilität). Bei der Inhärenz des Wirkstoffs sind die Faktoren dynamisiert (geringes Risiko: 1, mittleres Risiko: 3, hohes Risiko: 5). Beim Kriterium "Mengenverhältnis der im Lohnauftrag hergestellten Arzneimittel zu der an die Kundschaft abgegebene Ware" kommt sogar mit 0,2 ein Wert unter 1 als Faktor zum Einsatz.
Fazit: Das Modell der Risikoüberprüfung richtet sich natürlich in erster Linie an Spitalapotheken und andere genannte Personen. Das merkt man insbesondere an den Angaben über jährliche Produktmengen, die aus Industriesicht sehr klein sind. Nichts desto trotz kann das Modell auch der pharmazeutischen Industrie einen Anhaltspunkt geben, welches Risikopotential sich bei deren Produkten und Herstellungsverfahren ergibt.
Autor :
Sven Pommeranz
CONCEPT HEIDELBERG