Schädlingsbekämpfung - Warning Letter an US-Unternehmen

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde viel über die Anforderungen des neuen Annex 1 diskutiert, auch über das Thema der Contamination Control Strategie und was davon alles erfasst werden sollte. Alle diskutierten über mikrobiologisches Monitoring, Desinfektionsmaßnahmen, ob die Cleaning Validation der Anlagen mit dazu gehört und über vieles andere. 

Jetzt hat ein US-Unternehmen einen Warning Letter erhalten, der sich als ersten Abweichungspunkt mit einem Thema befasst, das häufig der nur am Rande beachte wird. Darin heiß es:
 "Ihr Unternehmen hat es versäumt, die Gebäude, die für die Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung eines Arzneimittels verwendet werden, in einem sauberen und hygienischen Zustand zu halten und sie von Nagetieren, Vögeln, Insekten und anderem Ungeziefer freizuhalten (21 CFR 211.56(a))." (Übers. der Red.)

Während die unsichtbare Bedrohung durch Bakterien und Pilze oft ausführlich in den Guidelines thematsisert wird, läuft das Thema Schädlingskontrolle und Bekämpfung oft mit dem Blickwinkel, dass man es "outsourced", eher am Rande.
Im vorliegenden Warning Letter an Omeza wird neben schimmelähnliche Belägen im Bereich der Klimaanlage auch Verunreinigungen mit lebenden und toten Insekten und anderen tierischen Abfällen im Bereich Proben und Produktlagerung bemängelt. Zwar hatte Omeza auf die Beanstandungen mit  Korrektur- und Präventivmaßnahmen (CAPA) zur Einführung eines Schädlingsbekämpfungsprogramms reagiert und hatte auch eine Untersuchung durch einen externen Berater für die schimmelähnliche Substanz auf der Hülle der Klimaanlage durchgeführt, allerdings war die daraus resultierende Antwort für die FDA unzureichend. Der FDA fehlte Überprüfung der Daten aus dem Umgebungsmonitoring in der Produktion und eine  angemessene Risikoanalyse von zuvor hergestellten Arzneimitteln und die Prüfung von Rückstellmustern der betroffenen Chargen.

Im zweiten Abschnitt des Warning Letters wird die fehlende Eingangsprüfung der eingesetzten Komponenten bemängelt und auch, dass Komponenten von Lieferanten akzeptiert wurden, deren Analytik man nicht auf ihre Validität überprüft hatte. Sie haben es versäumt, Ihre eingehenden Komponenten vor der Verwendung in Ihren Arzneimitteln angemessen auf ihre Identität zu prüfen. Darüber hinaus hat Ihr Unternehmen Komponenten von Lieferanten akzeptiert, ohne die Zuverlässigkeit der Testanalysen Ihrer Lieferanten zu überprüfen. Im Warning Letter heißt es:
"So haben Sie es beispielsweise versäumt, mindestens eine Charge Lebertran, der zur Herstellung Ihrer Hautschutzmittel und Lidocain-Lavagen verwendet wurde, auf seine Identität zu prüfen. Außerdem enthielten die Aufzeichnungen über die Lieferantenqualifikation für das in Ihren Lidocain-Lavageprodukten verwendete Lidocain keine Erst- oder Routineanalysen, um die Zuverlässigkeit des Analysezertifikats (COA) des Lieferanten festzustellen." (Übers. der Red.)

Die dritte behandelte Abweichung war eine unzureichende Prüfung der Stabilität und damit einhergehend eine fehlende, auf diesen Ergebnissen basierende Festlegung geeigneter Lagerbedingungen und Verfallsdaten zu verwenden  nach 21 CFR 211.166(a). Dabei wurden auch Stabilitätsdaten eines anderen Produktes verwendet, um ein Verfallsdatum festzulegen.

Darüber hinaus sind auch Themen wie falsche  Auslobung, fehlende Zulassung und Markenschutz Teil des Warning Letters. Weitere Details dazu finden Sie direkt im Warning Letter der FDA.

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