Sicherstellung der mikrobiologischen Qualität pflanzlicher Produkte

Das Joint Subcommittee on Microbiological Issues in Dietary Supplements and Food Ingredients hat ein neues USP-Kapitel mit dem Titel <1120> Ensuring Microbiological Quality of Articles of Botanical Originis (ABOs) vorgeschlagen. Es enthält Informationen über Praktiken zur Vermeidung und Methoden zur Verringerung mikrobiologischer Verunreinigungen. Das Kapitel wurde zuvor als <1114> Ensuring Microbiological Quality of Articles of Botanical Origin angekündigt.

Gute Praxis zur Vermeidung mikrobieller Verunreinigungen

Die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) erfordert die Kontrolle und Prävention mikrobiologischer Verunreinigungen von pflanzlichen Ausgangs-, und Wirkstoffen, Zwischenprodukten und fertigen Phytopharmaka. Ausgangsstoffe dürfen keine unerwünschten Mikroorganismen enthalten, die das Endprodukt verunreinigen würden; andernfalls muss das Material pasteurisiert oder anderweitig behandelt werden.

Gemäß Kapitel <1120> ist die Umsetzung von Qualitätssicherungsstandards wie der guten Anbau- und Sammelpraxis (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) und GMP der beste Weg, um eine mikrobielle Kontamination zu minimieren oder zu verhindern. Die durch diese Maßnahmen erreichte Prävention von Kontaminationen ist dem Einsatz von Dekontaminationsmethoden nach der Ernte vorzuziehen. Das Reflexionspapier der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) "Reflection Paper on Microbiological Aspects of Herbal Medicinal Products and Traditional Herbal Medicinal Products" betont, dass eine Dekontaminationsbehandlung nicht als Ersatz für GACP oder GMP oder zur Verschleierung einer schlechten mikrobiologischen Qualität eines Ausgangsstoffs pflanzlichen Ursprungs verwendet werden darf. In den USA ist die GACP-Einhaltung für pflanzliche Arzneimittelwirkstoffe vorgeschrieben, für pflanzliche Bestandteile von Nahrungsergänzungsmitteln ist sie jedoch freiwillig. Die FDA hat selbst keine GACP-Leitlinien für pflanzliche Arzneimittelwirkstoffe festgelegt und verweist stattdessen auf die "Guidelines on GACP for Medicinal Plants" der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die "Guideline on GACP for Starting Materials of Herbal Origin" der EMA als akzeptable Leitlinien, die von den Antragstellern umzusetzen sind.

Der Health Canada Quality of Natural Health Products Guide (Leitfaden für die Qualität von natürlichen Gesundheitsprodukten) besagt außerdem, dass Antragsteller für eine Zulassung für natürliche Gesundheitsprodukte (Natural Health Products, NHP) sicherstellen müssen, dass GACP und GMP in der gesamten pflanzlichen Lieferkette umgesetzt wurden, um eine geringe mikrobielle Kontamination zu gewährleisten. Das USP-Kapitel <1120> stellt daher klar: "Once a crude botanical raw material leaves the control of a GACP-compliant farm or wild collection operation and enters a component processing or finished product manufacturing facility, suitable GMPs are necessary to avoid new contamination"("Sobald ein pflanzliches Rohmaterial die Kontrolle eines GACP-konformen Anbau- oder Wildsammlungsbetriebs verlässt und in eine Einrichtung zur Verarbeitung von Ausgangsstoffen oder zur Herstellung von Endprodukten gelangt, sind geeignete GMP-Maßnahmen erforderlich, um neue Kontamination zu vermeiden", Üb. d. Red.).

Methoden zur Reduzierung mikrobieller Kontamination

Zu den Faktoren, die die mikrobiologische Qualität pflanzlicher Ausgangsstoffe ("microbial Bioburden") beeinflussen können, gehören folgende:

  • Die Beschaffenheit der Pflanze und ihre natürlichen Barrieren (z. B. Harze oder wachsartige Suberinablagerungen)
  • Struktur der Pflanze (z. B. eine schützende Rinde oder Kutikula)
  • Zusammensetzung der Pflanze (z. B. natürlich vorkommende antimikrobielle Verbindungen wie ätherische Öle)
  • Klima
  • Luftfeuchtigkeit
  • Bewässerung
  • Düngung
  • Erntemethode (z. B. Hand- oder Maschinenernte)
  • Handhabung und Transport nach der Ernte
  • Physikalischer Zustand des pflanzlichen Materials (z. B. ganz oder geschnitten)
  • Technologische Verfahren (z. B. Trocknungsgrad und Restwasseraktivität, Sortieren, Schneiden, Sieben)
  • Verpackung und Lagerbedingungen 

Nach Angaben der USP ist die mikrobielle Dekontamination von pflanzlichen Rohstoffen auf dem globalen Markt für pflanzliche Inhaltsstoffe ein Routineprozess. Der Extraktionsprozess selbst kann ein gewisses Maß an mikrobieller Reduktion bieten. Darüber hinaus gibt es weitere Methoden, wie z. B. Ozonbehandlung, Verwendung von Ethylenoxid oder ionisierende Strahlung. Die Verwendung von Ethylenoxid führt zu einer beträchtlichen Reduzierung der mikrobiellen Keimbelastung. Die Behandlung von pflanzlichen Drogen mit Ethylenoxid ist jedoch z. B. in der Europäischen Union (EU) verboten. Die Bestrahlung wird als Zusatzschritt betrachtet, für den die FDA zulässige Verwendungszwecke und Einschränkungen festgelegt hat. Lebensmittel, die bestrahlt werden, sollten gemäß internationalen und nationalen Richtlinien mit Angaben wie "mit Strahlung behandelt" oder "durch Bestrahlung behandelt" angemessen gekennzeichnet werden. In der EU ist die Bestrahlung von Inhaltsstoffen registrierter pflanzlicher Arzneimittel (Herbal Medicinal Products, HMPs) in mehreren Mitgliedsstaaten nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. In Kanada jedoch ist die Bestrahlung für Inhaltsstoffe von zugelassenen NHPs zulässig.

Das Kapitel <1120> wurde im Pharmacopeial Forum PF 51(1) zur Kommentierung veröffentlicht. Kommentare können bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Der Entwurf ist nach Anmeldung beim Pharmacopeial Forum verfügbar.

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