Überarbeitung der USP General Notices für USP 37/NF 32

Am 27. Dezember 2013 hat die USP die "General Notices" für das 2. Supplement zum USP 37-NF 32 veröffentlicht.

Die letzte Änderung betrifft den Punkt 5.60.30 zu Elementaren Verunreinigungen. Die Anforderungen der Allgemeinen Kapitel <232< und <2232> werden erst zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten.

Zukünftig wird es in den "General Notices" auch einen geänderten Abschnitt 6.80.30 für Geräte zur Messung der Temperatur geben.

Hierbei wird aufgeführt, dass Temperaturmessgeräte, die für Prüfungen des Arzneibuches eingesetzt werden, den Spezifikationen entsprechen müssen, d.h. sie müssen rückführbar sein zu NIST Standards oder vergleichbaren Standards. Als Messgeräte können die klassischen Flüssigkeitsthermometer, analoge oder auch digitale Geräte zur Messung der Temperatur verwendet werden, wie beispielsweise Widerstandsthermometer.

Neu ist in den "General Notices" auch unter dem Titel "Gewichte und Maßeinheiten" (Punkt 8.240) die Tabelle mit der Auflistung verschiedener Einheiten, einschließlich der SI-Einheiten und den dafür zu verwendenden Symbolen.

Unverändert bleibt der Abschnitt 7.20 zur Rundung von analytischen Ergebnissen. Wie ist zu runden? Und wann entspricht ein Ergebnis? Und wann nicht? Es ist wahrscheinlich gar nicht so allgemein bekannt, dass sich diese Vorgaben zur Rundung analytischer Ergebnisse in den General Notices jeder Ausgabe der USP-NF finden.

Weitere Informationen finden Sie im USP Dokument General Notices and Requirements.

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