UK-Leitfaden zu Grenzwerten für kontrollierte Cannabinoide in CBD-Produkten

Extrakte oder Isolate, die Cannabidiol (CBD) enthalten, werden in Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln für den britischen Markt verwendet. Ein neuer Leitfaden zu analytischen Grenzwerten für kontrollierte Cannabinoide in CBD-Produkten gibt Auskunft darüber, wie der britische Grenzwert von 1 mg für kontrollierte Cannabinoide zu interpretieren ist. Darüber hinaus listet der Leitfaden die minimal erforderlichen nachweisbaren Konzentrationen für Kosmetika (z. B. Körperlotion, Gesichtswasser, Lippenbalsam) und Lebensmittel (z. B. Gummibärchen, Mundspray, orale Flüssigkeit, Nahrungsergänzungskapseln) in Abhängigkeit von der Behältnisgröße auf.

Auswirkungen des britischen Grenzwerts von 1 mg für kontrollierte Cannabinoide

Der UK Misuse of Drugs Act (MDA) verbietet generell die Abgabe von psychoaktiven Cannabinoiden, je nachdem, welcher Teil der Cannabispflanze verwendet wurde. In Bezug auf die Abgabe von CBD-Produkten wurde ein "Drug Licensing Factsheet-Cannabis, CBD and other cannabinoids" veröffentlicht. Dieses Factsheet erklärt, dass "some products may, in limited circumstances, be considered 'exempt' from control, …provided no one component part of the product or preparation contains more than one milligram of the controlled drug…"

Die Menge von 1 mg für die "controlled drug" (CD) in einem Produkt oder einer Zubereitung wirft jedoch folgende Interpretationsprobleme auf:

  • Die CD könnte ein oder mehrere verbotene psychoaktive Cannabinoide enthalten, 
  • Die Bestimmung des Gehalts erfolgt indirekt durch Messung der Konzentration (z. B. mg/mL oder mg/g).

Der neue Leitfaden erklärt, dass die anwendbare Maßeinheit für den 1-mg-Schwellenwert das Behältnis (d. h. die Flasche oder Packung) und nicht die typische Dosis ist. Darüber hinaus besteht die CD möglicherweise nicht aus einer einzigen Verbindung, sondern könnte mehrere psychoaktive Cannabinoide enthalten, die in der Summe den Schwellenwert von 1 mg überschreiten können. Somit muss jedes psychoaktive Cannabinoid in einer niedrigeren Konzentration nachgewiesen werden. Die Kombination dieser Effekte mit unterschiedlichen Produktmengen führt zu unterschiedlichen LOQs /LODs (Limit of Quantification / Limit of Detection) für ein analytisches Verfahren (d. h. steigende Empfindlichkeit mit zunehmender Behältnisgröße).

Weitere Informationen finden Sie in der UK Guidance on analytical limits for controlled cannabinoids.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.