USP verschiebt Implementierung der allgemeinen Kapitel über Metall-Verunreinigungen <232> und <233>

Die USP hat am 1. Februar 2013 die beiden allgemeinen Kapitel <232> "Elemental Impurities - Limits" und <233> "Elemental Impurities - Procedures" veröffentlicht. Die Anwendung dieser Kapitel auf die Arzneimittel-Monographien regelt der Abschnitt 5.60.30 der "General Notices", der entsprechend revidiert wurde und dessen Publikation in der USP 37-NF32 für den 1. Mai 2014 geplant war. In einer Mitteilung vom 24. Mai 2013 verkündete die USP auf ihrer Webseite nunmehr die Verschiebung dieses Termins auf unbestimmte Zeit. Da der Abschnitt 5.60.30 bis auf weiteres nicht in den "General Notices" erscheinen wird, besteht auch keine Notwendigkeit dafür, dass irgendein Arzneimittel in der USP-NF den Kapiteln <232> und <233> entsprechen muss. Diese Kapitel sind, obwohl offiziell publiziert und seit 1. Februar gültig, sozusagen "verwaist". Im Zuge der Streichung dieses Zieldatums wurde auch die geplante Streichung des allgemeinen Kapitels über Schwermetalle <231> zurückgestellt.

Der Grund für diese Verschiebung ist einleuchtend und wird in der Mitteilung vom 24. Mai erklärt. Die USP reagiert auf zahlreiche Kommentare, die nach der Veröffentlichung des Entwurfs des revidierten Abschnitts 5.60.30 im Pharmacopeial Forum 39(1) vom Januar 2013 eingingen. Viele dieser Kommentare bezogen sich auf die kurz bevorstehende Veröffentlichung der ICH Q3D "Guidance on Limits for Metal Impurities", die in den nächsten 2-3 Wochen erwartet wird und die notwendige Abstimmung mit ICH Q3D. Diese ICH-Guideline existiert bislang noch als Concept Paper. Wenn sie demnächst als Step 2-Dokument erscheint, wird sie jedoch verbindliche Limits für Metallverunreinigungen, Verfahren für deren Berechnung, Methoden zur Risikoabschätzung und weitere technische Einzelheiten für die drei großen Wirtschaftregionen Europa, USA und Japan festlegen. Die USP möchte zur Vermeidung von Widersprüchlichkeiten in den Vorgehensweisen bei der Kontrolle von Metallverunreinigungen ihre allgemeinen Kapitel der ICH Q3D-Guideline anpassen und benötigt dazu mehr Zeit. Weitere Fragen zu dieser recht kurzfristig angekündigten Verschiebung werden in einem Frage-Antwort Dokument beantwortet, das am 29. Mai 2013 auf der USP-Webseite erschien. So ist z.B. ein neuer Termin für die Veröffentlichung des revidierten Abschnitts 5.30.60 noch nicht festgelegt. Die USP besitzt in der ICH einen Beobachterstatus und wird im Zuge des ICH-Prozesses in enger Abstimmung mit den ICH-Gremien die Anpassung der USP-Kapitel zügig vornehmen. Der USP-Expertenrat (Council of Experts), der für die Inkraftsetzung von Abschnitt 5.30.60 verantwortlich ist, wird in Bezug auf das Timing dieser Implementierung von einer "Advisory Group", bestehend aus FDA- und Industrievertretern, unterstützt.

Mit betroffen von der notwendigen Abgleichung mit der neuen ICH Q3D-Guideline sind auch die USP-Kapitel über Arsen (<211>), Blei (<251>) und Quecksilber (<261>). Da einige USP-NF-Monographien auf diese Kapitel verweisen, wird sie die USP demnächst ebenfalls sorgfältig überarbeiten.

USP-Monographien für Tierarzneimittel sind übrigens nicht von diesem Thema betroffen. Die USP empfiehlt in ihrem FAQ-Dokument den Herstellern von Tierarzneimitteln, die Fragen bezüglich der Kontrolle von Metallverunreinigungen in ihren Produkten direkt mit der FDA zu besprechen. 

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