Validierung bioanalytischer Methoden: Was erwartet die FDA?

Im September diesen Jahres veröffentlichte die FDA eine Draft Guidance for Industry mit dem Titel "Bioanalytical Method Validation". In dieser Leitlinie wurden die Inhalte der ursprünglichen Guidance aus dem Jahr 2001 entsprechend den zwischenzeitlich erfolgten wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten auf dem Gebiet der Bioanalytik aktualisiert.

Die Guidance erläutert die Vorgehensweise bei der Validierung von analytischen Verfahren wie Gaschromatographie, HPLC, GC-MS, LC-MS sowie Ligandenbindungs-Assays, immunologischen Assays und mikrobiologischen Verfahren. Dabei werden die Besonderheiten dieser Methoden bei der quantitativen Bestimmung von Arzneimitteln und Metaboliten in biologischen Matrices wie Blut, Serum, Plasma, Urin und verschiedenen Geweben berücksichtigt. Unter Umständen muss die Methode, je nach den speziellen Gegebenheiten, angepasst werden; die Guidance gibt daher auch den Hinweis, dass von den beschriebenen Vorgaben abgewichen werden kann.

Eine der wichtigen Aktualisierungen dieser Guidance ist ein Kapitel über Mehrfach-Bestimmungen eines Analyten (incurred samples reanalysis, ISR), die mit derselben Methode an verschiedenen Tagen durchgeführt wird, um ihre Verlässlichkeit zu zeigen. Hier wird die Vorgehensweise bei einer solchen Wiederhol-Analyse genau beschrieben.

Die sonstigen inhaltlichen Erweiterungen der Guidance sind in dem Kapitel "Additional Issues" zusammengefasst und betreffen die Unterscheidung zwischen endogenen und  den zu bestimmenden therapeutischen Verbindungen, die Analytik von Biomarkern, die Besonderheiten bei der Anwendung von diagnostischen Kits (hier kann eine erneute Validierung in Bezug auf die spezielle analytische Fragestellung notwenig sein) und Validierungsaspekte für neueste bioanalytische Technologien.

Die Guidance richtet sich an die Firmen, die eine Zulassung für ein neues Arzneimittel (NDA), ein klinisches Prüfpräparat (IND), ein Generikum (ANDA), eine biologische Betriebserlaubnis (BLA) einreichen. Sie ist ebenfalls anzuwenden für die Analytik bei nicht-klinischen pharmakologisch-toxikologischen Studien. Ihr Geltungsumfang erstreckt sich auch Studien zur Bioverfügbarkeit, Bioäquivalenz und pharmakokinetische Untersuchungen im Blut und Urin im Rahmen von Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel.

Wie bei Draft-Guidances der FDA üblich, können Kommentare zu den Inhalten innerhalb von 90 Tagen an das eRulemaking program eingereicht werden.

 

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.