Version 5 der Q&As zur Clinical Trials Regulation

Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte Version 5 der Fragen und Antworten (Q&As) zur Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen (Clinical Trials Regulation, CTR) veröffentlicht. Die Q&As sind zusammen mit der Geltung der CTR am 31. Januar 2022 in Kraft getreten. Bestimmte Fragen und Antworten sowie ein Abschnitt (Annex III) werden jedoch noch diskutiert und sind daher noch nicht enthalten. Aktualisierte Versionen des Dokuments werden nach und nach veröffentlicht.

Neue Fragen und Antworten

Im Vergleich zur vorherigen Version 4.1 wurden die folgenden neuen Fragen und Antworten eingeführt:

  • 1.4 "Welche Dokumente / Daten sind mit einem Antrag einzureichen" (z.B. für einen Antrag auf eine klinische Prüfung, eine wesentliche Änderung und/oder die nachträgliche Aufnahme eines Mitgliedstaates)

  • 1.5 "Wie ist im Falle von Diskrepanzen zwischen der CTR und ICH GCP vorzugehen" (die CTR hat Vorrang vor widersprüchlichen Regeln in Richtlinien, und das gilt sowohl für ICH als auch für andere Richtlinien).  

  • 9. "INFORMIERTE EINWILLIGUNG" UND ANDERE WESENTLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG KLINISCHER PRÜFUNGEN
    - 9.5 Können die Bestimmungen über die "zurückgestellte Informierte Einwilligung" angewendet werden, wenn nicht genügend Zeit für die Einholung der Einwilligung zur Verfügung steht, obwohl das Ziel der Prüfung nicht die Untersuchung einer medizinischen Notfallsituation ist?
    Nein. Der untersuchte medizinische Zustand muss in direktem Zusammenhang mit einer Notfallsituation stehen. Es muss immer eine medizinisch begründete Notwendigkeit bestehen, die erste Intervention innerhalb eines kurzen Zeitrahmens im Zusammenhang mit der Notfallsituation durchzuführen.
    - 9.6 Handelt es sich bei einer Prüfung mit einer gemischten Probandenpopulation, bei der einige Probanden vor dem Einschluss und andere nach dem ersten prüfungsspezifischen Eingriff zustimmen, immer noch um eine Notfallprüfung?
    Ja, wenn der Prüfplan den Einschluss aller Prüfungsteilnehmer ohne vorherige informierte Einwilligung in einer medizinischen Notfallsituation vorsieht. Wenn die vorherige Einwilligung von einigen Probanden (oder ihren gesetzlichen Vertretern) eingeholt werden kann, von anderen jedoch nicht, sollten im Prüfplan die Gründe und die Rechtfertigung für diese gemischte Population klar erläutert werden.
    - 9.7 Ist die Verwendung eines Placebos bei einer klinischen Prüfung in einer Notfallsituation zulässig?
    In Notfallsituationen, in denen ein Vergleich zwischen einem oder mehreren Behandlungsarmen, die eine aktive Behandlung erhalten, und einem Kontrollarm durchgeführt wird, sollte kein Proband im Vergleich zur normalen klinischen Praxis eine schlechtere Behandlung erhalten. Daher sollte die Placebo-Behandlung auf Situationen beschränkt werden, in denen sie zusätzlich zu einer solchen Standardbehandlung durchgeführt wird.
    - 9.8 Was ist mit dem vorherigen Widerspruch eines Prüfungsteilnehmers gegen die Teilnahme an einer Prüfung in einer Notfallsituation gemeint?
    Wenn die Einwände gegen die Teilnahme an einer Prüfung in den persönlichen Unterlagen des Probanden identifiziert werden können oder dem für den Einschluss des Probanden verantwortlichen Prüfer bekannt sind, z. B. weil sie eindeutig in der Krankenakte oder in nationalen Registern vermerkt sind, sollten diese Bedenken respektiert werden.
    - 9.9 Wann sollte die informierte Einwilligung in einer Notfallsituation eingeholt werden?
    Die Einwilligung muss ohne unnötige Verzögerung eingeholt werden, und diese Bemühungen müssen in der Krankenakte des Probanden ordnungsgemäß dokumentiert werden, z. B. durch eindeutige Erwähnung in den Ausgangsdokumenten und Beschreibung der Bemühungen, einen gesetzlichen Vertreter zu erreichen.
    - 9.10 Sind sekundäre Ziele und entsprechende Endpunkte auch dann akzeptabel, wenn sie keinen direkten klinisch relevanten Nutzen für den Probanden erwarten lassen, sondern stattdessen einen Gruppennutzen für die Patienten erbringen könnten?
    Das Hauptziel einer Notfallstudie sollte immer die rechtliche Anforderung erfüllen, dass eine wissenschaftliche Grundlage für das Potenzial eines direkten klinisch relevanten Nutzens für den Probanden vorhanden sein muss. Dies würde es ermöglichen, pharmakokinetische und Biomarker-Daten zu sammeln, solange solche sekundären oder explorativen Endpunkte nicht mehr als ein minimales Risiko und eine minimale Belastung für die Probanden darstellen.

  • 11. REGELUNGEN FÜR DIE ÜBERGANGSZEIT
    - 11.3 Sollten alle Prüfungen bis zum 31.1.2025 umgestellt werden?
    Die Umstellung auf die CTR ist nur für CTD-Prüfungen (Richtlinie 2001/20) erforderlich, bei denen am 30.01.2025 mindestens eine Prüfstelle in der EU aktiv sein wird. Im Rahmen der CTD genehmigte Prüfungen, bei denen das Ende der Prüfung in allen Mitgliedstaaten (MS) gemeldet wurde, müssen nicht umgestellt werden, selbst wenn das globale Ende der Prüfung noch nicht erreicht worden ist.
    - 11.12 Wann sollte ein Sponsor die Prüfungsunterlagen und Beschriftungen aktualisieren?
    Der Sponsor sollte die Dokumentation zum Zeitpunkt der Überarbeitung eines bestimmten Dokuments mit den Anforderungen der CTR in Einklang bringen. Bei der Beschriftung sollte der Sponsor die Kennzeichnung derjenigen Chargen aktualisieren, die nach der Genehmigung gemäß der CTR (neu) etikettiert werden. Es besteht keine Notwendigkeit, freigegebene Prüfpräparate proaktiv neu zu etikettieren.
    - 11.17 Welche Frist gilt für die Einreichung einer klinischen Prüfung gemäß den CTD-Vorschriften?
    Eine klinische Prüfung kann gemäß der CTD begonnen werden, wenn der Antrag auf Genehmigung dieser Prüfung bei der NCA und der Ethik-Kommission vor dem 31.1.2023 eingereicht wird. Die Genehmigung selbst kann nach diesem Datum erfolgen. Es ist jedoch bereits jetzt möglich, Anträge für Prüfungen gemäß der CTR einzureichen. Die Sponsoren sollten beachten, dass jede CTD-Prüfung, einschließlich derjenigen, die vor dem 31.1.2023 eingereicht, aber nach diesem Datum genehmigt wurden, vor dem 31.1.2025 in die CTR überführt werden muss, um in der EU offen zu bleiben.
    - 11.18 Können Mitgliedstaaten zu einer nach dem 31.1.2023 unter der CTD laufenden Prüfung hinzugefügt werden?
    Die Einreichung von Anträgen auf klinische Prüfung nach der CTD ist nach dem 31.1.2023 nicht mehr möglich. Es besteht also keine Möglichkeit, nach diesem Datum weitere Mitgliedstaaten durch eine nationale CTA-Einreichung im Rahmen der CTD hinzuzufügen. Die Sponsoren können nach dem 31.1.2023 einen neuen Mitgliedstaat zu einer laufenden CTD-Prüfung hinzufügen, indem sie die Prüfung zunächst auf die CTR umstellen und nach erfolgreichem Übergang einen zusätzlichen Mitgliedstaat gemäß der CTR hinzufügen.

  • Annex III: Annahme von Teil-II-Templates in den Mitgliedstaaten (noch in Entwicklung)

Darüber hinaus wurden mehrere Fragen und Antworten überarbeitet, darunter der Einleitungs-Abschnitt und Annex I (Entscheidungsbaum zur Feststellung, ob es sich bei einer Studie um eine "klinische Prüfung" handelt).

Weitere Informationen finden Sie in der CLINICAL TRIALS REGULATION (EU) NO 536/2014 - QUESTIONS & ANSWERS VERSION 5 in EudraLex - Volume 10 - Clinical trials guidelines.

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