Was sind die aktuellen Anforderungen an die Lieferantenqualifizierung?
Seminarempfehlung
26./27. November 2024
Wie werden Arzneimittel-Medizinprodukt-Kombinationen reguliert?
Die Lieferantenqualifizierung ist mehr als nur Auditieren. Sie ist ein wichtiges Element im Qualitätsmanagementsystem und sollte für ein angemessenes Vertrauensniveau zwischen den Beteiligten sorgen. Lieferanten, Dienstleister und Auftragnehmer sollten in der Lage sein, eine unter Einhaltung der regulatorischen Anforderungen gleichmäßige Qualität der Materialien, Komponenten und Dienstleistungen zu liefern. Ein integrierter Lieferantenqualifizierungsprozess sollte die damit verbundenen Risiken identifizieren und verringern. Aber was sind die exakten Anforderungen?
Sie sind umfassend und komplex. Es existieren verschiedene Richtlinien und Regulierungen für Human- und Tierarzneimittel und für klinische Prüfpräparate. Nachfolgend werden einige Beispiele genannt:
Artikel 8 der EU-Richtlinie 2001/83/EG
Der Antrag (auf eine Zulassung) sollte begleitet sein von einer schriftlichen Bestätigung, dass der Arzneimittelhersteller durch die Durchführung von Audits überprüft hat, dass der Wirkstoffhersteller die Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis einhält.
Artikel 46 der EU-Richtlinie 2001/83/EG
Der Inhaber einer Herstellungserlaubnis ist verpflichtet, nur Wirkstoffe zu verwenden, die gemäß den ausführlichen Leitlinien guter Herstellungspraxis für Ausgangsstoffe hergestellt wurden und gemäß den GDP für Wirkstoffe vertrieben werden, um sicherzustellen, dass die Hilfsstoffe für die Verwendung in Arzneimitteln geeignet sind.
Artikel 46b der EU-Richtlinie 2001/83/EC
Wirkstoffe dürfen nur eingeführt werden, wenn sie nach Standards der guten Herstellungspraxis von der Europäischen Union hergestellt oder zumindest gleichwertig hergestellt sind. Das kann mit einer schriftlichen Bestätigung (Written Confirmation) nachgewiesen werden, oder das Exportland ist in der sogenannten weißen Liste aufgelistet oder eine Freistellung wurde gewährt.
EU-GMP Leitfaden - Kapitel 5:
5.25 Der Einkauf der Ausgangsstoffe ist ein wichtiger Vorgang, an dem Personal beteiligt sein sollte, das über die Lieferanten sehr genaue und gründliche Kenntnisse hat.
5.26 Ausgangsstoffe sollten nur von genehmigtenLieferanten bezogen werden …
5.40 bedrucktes Verpackungsmaterial sollte ebenso viel Aufmerksamkeit gewidmet werden wie den Ausgangsstoffen.
Das überarbeitete Kapitel 7 des EU-GMP Leitfaden beschreibt die Verantwortlichkeiten des Auftraggebers im Hinblick auf Herstellung und Prüfung im Lohnauftrag. Er muss die Kontrolle der ausgelagerten Aktivitäten gewährleisten, inkl. Qualitätsrisikomanagement und kontinuierlicher Überprüfung der Leistung des Auftragnehmers. Audits sind hierbei hilfreich, um die Rechtmäßigkeit, Eignung und die Kompetenz des Auftragnehmers zu bewerten. Das neue Kapitel 7 wurde offensichtlich konzipiert, um die Kontrolle des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zu verstärken und diese Kontrollen auf die Unterlieferanten auszuweiten.
Der Zulassungsinhaber ist gesetzlich verantwortlich für die Lieferantenqualifizierung, aber die Lieferantenqualifizierung ist eigentlich eine der Aufgaben der Qualified Person (welche nach Anhang 16 zum EU-GMP Leitfaden delegiert werden kann). Die QP des Zulassungsinhabers ist verantwortlich für die Zertifizierung des zu vermarktenden Arzneimittels und nun auch für die Sicherstellung, dass alle Aspekte der Lieferkette die entsprechenden GMP-Anforderungen erfüllen. Jedoch, gemäß Kapitel 2 des EU-GMP-Leitfadens, teilen sich die Leiter der Herstellung, der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung die Verantwortung für die Genehmigung und Überwachung der Lieferanten (2.9).
Wie kann man also vorgehen? Zu Beginn eines Lieferantenqualifizierungsprozesses sollten die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf den Materialtyp, die Komponenten oder Dienstleistungen und den Produkttyp (Human- /Tierarzneimittel oder Prüfpräparat) identifiziert und spezifiziert werden. Audits, falls nötig, sollten rechtzeitig geplant und durchgeführt werden. Es sollte demonstriert werden, dass die ausgewählten Lieferanten die Anforderungen und Kundenanforderungen (User Requirement Specification) erfüllen. Dies sollte dann im Umfang des Audits berücksichtigt werden. Allerdings bedeutet ein erfolgreiches Audit nicht das Ende des Qualifizierungsprozesses. Nach Finalisierung des Vertrages sollte die Einhaltung der geltenden Anforderungen durch die ausgewählten Lieferanten regelmäßig bewertet werden. Änderungen z.B. des Lieferantenstandortes oder Produktionsprozess, etc. sollten bewertet werden. Ein Prozess muss vorhanden sein, mit dem alle Änderungen des Lieferanten, die einen Einfluss auf den GMP-Status, die Herstellungs- oder Testparameter haben könnten, erst zugestimmt werden müssen, bevor sie implementiert werden. Der Lieferant muss auch den Auftraggeber sofort informieren, wenn er Abweichungen/ Beanstandungen entdeckt, die Einfluss haben könnten. Diese müssen bewertet und entsprechende Maßnahmen definiert werden.