Wegfall der deutschen Cannabis-Monographie

Am 11. März 2025 ist im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht worden. Die Publikation enthält die überarbeiteten Texte und Monographien des Deutschen Arzneibuchs (DAB), die von der DAB-Kommission im Oktober 2024 verabschiedet wurden.

Durch die Verfügbarkeit der Ph. Eur. Cannabisblüten-Monographie - die mit der Ergänzung Suppl. 11.5 im Juli letzten Jahres in Kraft getreten ist - wird die aktuelle Fassung des Deutschen Arzneibuches (DAB) wie folgt geändert:

Die DAB-Monographie Cannabisblüte (Cannabis flos - Cannabisblüten) ist aufgehoben.

Das novellierte und überarbeitete Deutsche Arzneibuch wird ab dem 1. Juli 2025 gelten. Die neue Fassung trägt den Titel "Deutsches Arzneibuch 2025 (DAB 2025)" und ist über den Deutschen Apotheker Verlag zu beziehen. Für Arzneimittel, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2025 auf dem Markt sind und nicht den Anforderungen des DAB 2025 entsprechen oder nicht nach dessen Bestimmungen hergestellt, geprüft oder gekennzeichnet wurden, aber den am 30. Juni 2025 geltenden Bestimmungen entsprechen, gilt diese Änderung erst ab 1. Januar 2026.

Weitere Informationen sind im Deutschen Bundesanzeiger zu finden.

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