Welches sind geeignete Zyklen für eine Requalifizierung?
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4./5. Dezember 2024
Mit der Revision des Annex 15 zum Oktober 2015 hat das Thema Requalifizierung einen höheren Stellenwert erhalten. Im alten Annex 15 von 2001 "versteckte" sich das Thema Requalifizierung unter der allgemeinen Forderung nach Revalidierung (Punkt 45). Mit der Revision des Annex 15 erhielt die Requalifizierung nun ein eigenes Kapitel mit u.a. den Forderungen nach
- einer Evaluierung von Gerätschaften mit ausreichender Häufigkeit, um zeigen zu können, dass sie noch im kontrollierten Zustand verblieben sind
und
- dort wo eine Requalifizierung erforderlich ist, sollten die Zeitabstände begründet und die Kriterien für die Evaluation festgelegt werden.
In der Praxis fällt es manchmal schwer, solche Zeitschienen und Kriterien für eine Bewertung festzulegen. Im Sterilbereich gibt es hierzu manchmal spezifische Hinweise aus den Regelwerken zu einzelnen Geräten und Prozessen. So sollen beispielweise HEPA-Filter in der Reinraum-Klasse 5 gemäß FDA Aseptik Guide zweimal jährlich getestet werden. Auch der Annex 1 des EU-GMP-Leitfadens macht zu dieser Thematik Vorgaben (z. B. bei der Sterilisation).
Wie sieht es aber bei Gerätschaften in anderen Bereichen aus?
Periodic Review gemäß ISPE Baseline Commissioning & Qualification, 2019
Hier kann ggf. das Kapitel 9 zum periodischen Review der revisionierten ISPE Baseline No 5 Commissioning & Qualification aus dem Juni 2019 weiterhelfen. Der "Review"-Ansatz, also die Bewertung, wird dort zweiphasig vorgestellt.
In Phase 1 werden die vorhandenen "direct impact systems" kategorisiert. Je nach Komplexität der Anlage (komplex vs Standard) und dem Einfluss auf die Produktqualität werden die Systeme beispielhaft in die Kategorien 0-3 eingeteilt. Jeder Kategorie, außer Kategorie 0, wird dann ein "Review"-Zeitraum zugewiesen. Die Kategorie 0 bezieht sich auf schon existierende Systeme und dem Vorhandensein von Monitoring-Daten. Insofern ist kein Review dieser in die Kategorie 0 eingruppierten Systeme (z. B. Wassersysteme) notwendig. Es sind schon Daten vorhanden, die bewertet werden. Für Systeme in Kategorie 1, z. B. Autoklaven, gelten die o.g. Vorgaben aus den Steril-Regelwerken. Für Systeme der Kategorie 2, z. B. Pufferlagerbehälter, schlägt die Baseline ein zweijähriges Intervall vor. Für Systeme der Kategorie 3, z. B. Tablettenpressen, schlägt die Baseline ein dreijähriges "Review"-Intervall vor.
In der Phase 2 erfolgt dann die Ausführung des "Reviews". Das "Review" selbst erfolgt dann als dreistufiger Prozess:
- Stufe 1: eine initiale Bewertung bezüglich GMP-Compliance, Historie von Änderungen, Wartung/Kalibrierung und Abweichungen
falls in dieser Bewertung Bedenken hinsichtlich des Einflusses des Systems auf die Produktqualität aufkommen, wird Stufe 2 nachgeschaltet. Ansonsten endet der Prozess hier.
- Stufe 2: basierend auf dem Ergebnis der Stufe 1 werden vertiefend die in Stufe 1 untersuchten Systeme, deren Ergebnisse fraglich sind, von Subject Matter Experts (SMEs) untersucht. Die SMEs sollen aus denselben Abteilungen kommen, die auch bei der Bewertung in Stufe 1 beteiligt waren.
Falls die Bewertung in der Stufe 2 zum Ergebnis käme, dass ein System nicht mehr im qualifizierten Status sein könnte, erfolgt der nächste Schritt, die Stufe 3. Ansonsten endet der Prozess hier.
- Stufe 3: basierend auf dem Ergebnis der Stufe 2 werden vertiefend die in Stufe 2 untersuchten Systeme, deren Ergebnisse fraglich sind, von SMEs untersucht. Die SMEs sollen aus denselben Abteilungen kommen, die auch bei der Bewertung in Stufe 1 und 2 beteiligt waren. Falls notwendig, sollen Maßnahmen eingeleitet werden, die das System wieder in den qualifizierten Zustand bringen. Ein Abweichungs-Dokument sollte erstellt werden, um die eingeleiteten Maßnahmen zu steuern.
Der Gesamt-Prozess sollte laut Baseline von jemandem geleitet werden, der einen reichen Erfahrungsschatz besitzt. Das Review selbst sollte mindestens vom System-Eigner und der Qualitäts-Einheit freigegeben werden. Ein Review-Formblatt ist als Anhang 11 Teil der Baseline und ein Beispiel wird in Anhang 12 erläutert.