Wer muss das Chargenprotokoll überprüfen?

Die sachkundige Person (Qualified Person, QP) überprüft oft die komplette Chargendokumentation persönlich vor der Zertifizierung einer Charge. Aber ist die QP dazu verpflichtet? Nein, dies ist keine explizierte Vorgabe.

Im aktuellen Kapitel 2 des EU-GMP-Leitfadens (Personal) heißt es, dass eine QP sicherstellen muss, "dass jede Charge unter Beachtung der in dem Mitgliedstaat geltenden Gesetze und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zulassung hergestellt und geprüft wurde". (2.6)

Kapitel 4 des EU-GMP-Leitfadens (Dokumentation) ergänzt in Absatz 4.20i, dass ein Chargenprotokoll durch die für die Verarbeitungsvorgänge verantwortliche Person" "gebilligt" werden soll.

Wer sollte also die Überprüfung durchführen?

Die Leitung der Produktion ("Head of the Production Department") muss sicherstellen, dass "dass die Herstellungsprotokolle von einer befugten Person ausgewertet und unterschrieben werden" (2.7iii). Die AMWHV wird hier konkreter und sagt in §13(8): "Im Herstellungsprotokoll ist von der Leitung der Herstellung mit Datum und Unterschrift zu bestätigen, dass die Charge entsprechend der Herstellungsanweisung hergestellt wurde."
Eine erste Überprüfung muss also vom Produktionspersonal durchgeführt werden, eine zweite könnte von einer Qualitätssicherungs-Funktion durchgeführt werden, die die entsprechende Kompetenz hat und dazu berechtigt ist. Eine kurze Überprüfung durch Mitarbeiter der QP anhand einer Checkliste könnte hier eine Option sein. Anhang 16 der EU-GMP-Leitlinien (Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe) besagt, dass die QP dafür verantwortlich ist, dass alle Protokolle vollständig sind und von "hierfür qualifizierten Mitarbeitern" genehmigt wurden (1.7.11).  Es sollte jedoch ein "System vorhanden sein, mit dem spezielle Beobachtungen und jede Änderung kritischer Daten angezeigt werden" (4.27). So sollte die QP vor der Zertifizierung einer Charge leicht erkennen können, ob es Abweichungen oder Änderungen im Herstellungsprozess gibt. Die QP sollte sich generell auf die Systeme verlassen können und wissen, was in der Produktion und Qualitätskontrolle vor sich geht.

Die US Food and Drug Administration FDA sieht die Quality Control Unit (QCU) als verantwortlich für die "Überprüfung von Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass keine Fehler aufgetreten sind" (CFR 211.22). Die QCU hat auch die "Verantwortung für die Genehmigung oder Ablehnung aller Verfahren oder Spezifikationen". CFR 211.192 verlangt, dass alle Aufzeichnungen über die Herstellung und Kontrolle von Arzneimitteln von der QCU überprüft und genehmigt werden, um die Einhaltung schriftlicher Verfahren zu überprüfen, bevor eine Charge freigegeben oder verteilt wird.

Übrigens muss die Chargendokumentation gemäß Kapitel 4 mindestens fünf Jahre nach der Zertifizierung der Charge durch die qualifizierte Person (oder für ein Jahr nach Ablauf der Charge, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist) aufbewahrt werden.

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