WHO veröffentlicht Qualifizierungs-Guideline zur Kommentierung

Die WHO überarbeitet zur Zeit ihre Validierungsguidelines. Nach der kürzlich veröffentlichten übergeordneten Dach-Guideline wurde nun das Kapitel Qualifizierung als eigenständige Guideline zur Kommentierung veröffentlicht. Bisher war das Thema "Qualifizierung" als Anhang 6 in der Dach-Guideline aus 2006 (WHO Technical Report Series, No. 937, 2006, Annex 4) zu finden. Künftig wird die Qualifizierung in einem eigenständigen Dokument abgehandelt.

Auch für die bisher in der Dach-Guideline enthaltenen Anhänge zu Analytischer Methodenvalidierung, Validierung von Wassersystemen, Validierung von HVAC Systemen und Validierung von computergestützten Systemen sind eigenständige Dokumente angekündigt. Anhang 7, der die Validierung von nicht-sterilen Prozessen beschreibt, liegt bereits als neue Guideline vor.

Etwas verwirrend ist der Titel des neuen Guideline-Entwurfs " VALIDATION ON QUALIFICATION OF SYSTEMS, UTILITIES AND EQUIPMENT", genauer gesagt, der Zusatz 'Validation on'.

Der jetzt vorliegende Draft umfasst die Kapitel:

  • Principle
  • Scope
  • Glossary (neu)
  • General
  • User Requirement specifications (neu)
  • Factory acceptance and site acceptance test (neu)
  • Design Qualification
  • Installation Qualification
  • Operational Qualification
  • Performance Qualification
  • Requalification
  • Qualification of "in-use" systems and equipment

Die Kapitel Glossary, URS sowie FAT & SAT sind neu hinzu gekommen. Hier zeigt sich der Einfluss des neuen EU GMP Annex 15, der sich in seiner aktuellen Version auch stärker mit den vorgelagerten Themen URS, FAT & SAT befasst.

Im Kapitel ‚General' wurde das lineare Qualifizierungsmodell durch das V-Modell ersetzt. Dies ist nicht verwundertlich, spielt das V-Modell schon in der übergeordneten Validierungsguideline in der neuen Fassung eine große Rolle. Neu ist hier der Punkt "Risikobasierter Ansatz", nachdem der Umfang einer Qualifizierung oder Requalifizierung über eine Risikobewertung festzulegen ist. Ebenfalls neu ist der Zusatz, dass Räume vor Utilities zu qualifizieren sind. Die Forderung, dass Systeme bzw. Utilities vor Equipment zu qualifizieren sind, war bereits in der Vorgängerversion enthalten.

Das neue Kapitel "User Requirement Specification" ist sehr kurz und enthält nur zwei Punkte. Zum einem soll, wenn angebracht, eine URS für Systeme, Utilities und Ausrüstung erstellt werden. Zum anderen soll die URS genutzt werden, um zu einem ‚späteren Zeitpunkt' zu überprüfen, ob die Systeme/Ausrüstungen mit den Anforderungen des (pharmazeutischen) Herstellers übereinstimmen.

Gemäß dem neuen Kapitel "Factory and Site Acceptance Test" sind FAT und SAT nun generell gefordert. Die durchgeführten Tests sollen schriftlich festgehalten werden, der FAT-Bericht soll vor Versand einer Anlage vorliegen. Über eine Verwendung der Ergebnisse aus FAT bzw. SAT in der weiteren Qualifizierung wird nicht gesprochen.

Im Kapitel DQ wurde die Forderung ergänzt, dass der Anlagenlieferant vor der Bestellung zugelassen sein soll. Auch wird explizit darauf hingewiesen, dass die IQ starten kann, wenn die DQ abgeschlossen ist. Das ausdrückliche Abschließen einer Qualifizierungsphase vor dem Start der nächsten Phase findet sich auch ein mehreren Stellen in der übergeordneten Dach-Guideline.

Im Kapitel Installation Qualification gibt es ebenfalls einige neue Punkte. Erwähnenswert ist hier, dass alle Abweichungen in URS, DQ und sowie bei der Installation notiert und untersucht werden sollen. Wie in der Vorgängerversion folgt ein Beispieldokument für einen IQ-Plan.

Im Kapitel Operational Qualification wurde u.a. ein Punkt ergänzt, dass in dieser Phase der Qualifizierung SOPs fertig gestellt und freigegeben sein sollen. Ebenfalls findet sich hier die explizite Forderung des sequentiellen Vorgehens: Weiterführung der Qualifizierung erst nach Abschluss der vorherigen Phase. Auch folgt wieder ein mehrseitiges Beispieldokument für die OQ.

Das neue Kapitel Performance Qualification ist ähnlich kurz wie das frühere. Neu ist der Hinweis, das bei gleichzeitiger Durchführung von OQ und PQ oder PQ und Prozessvalidierung eine schriftliche Begründung für dieses Vorgehen vorliegen muss. Dies ist etwas verwunderlich, da im Absatz darüber wieder die Forderung nach sequentiellem Vorgehen zu finden ist: Die PQ soll nach erfolgreichem Abschluss der OQ starten. Auch hier findet sich ein Beispieldokument für einen PQ Plan.

Die folgenden Kapitel "Requalification" und "Qualification on ‚in-use' equipment'" sind nur geringfügig geändert. Neu ist die Forderung nach einem Dokument, welches den Qualifizierungsstatus der Anlagen sowie die Requalifizierungsdaten enthält. Erwähnenswert ist noch der letzte Punkt, der im Gegensatz zum EU GMP Annex 15, der ein solches Verfahren nicht mehr enthält, den Umgang mit nicht qualifizierten Anlagen beschreibt, die aber schon für längere Zeit in Betrieb sind. Auch wenn dies nicht "retrospektive Qualifizierung" genannt wird, wird ebendieses Verfahren beschrieben.

Die Kommentierungsfrist der neuen Guideline läuft bis zum 15. August.

Teilnehmer und ehemalige Teilnehmer von Concept Heidelberg Veranstaltungen haben Zugang zum Members Bereich des GMP Forums. Dort können Sie die WHO Guideline VALIDATION ON QUALIFICATION OF SYSTEMS, UTILITIES AND EQUIPMENT im Bereich "Download"  herunter laden.

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